Eine Lösung für die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung finden

Sascha R?ckert von R?ckert Immobilien informiert ?ber Eigentums?bertragung, Vermietung und Verkauf

Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bez?glich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentums?bertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Gesch?ftsf?hrer Sascha R?ckert von R?ckert Immobilien in Wiesbaden erl?utert die Vor- und Nachteile.

1. Eigentums?bertragung: M?chte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentums?bertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine L?sung sein. „Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit“, erkl?rt Sascha R?ckert. Es sei daher ratsam, sich vorab ?ber Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentums?bertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese k?nnen so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.

2. Vermietung: Eine weitere M?glichkeit ist die Vermietung des Hauses oder der Wohnung in Wiesbaden oder der Region. Diese Option setzt jedoch ein gutes Verh?ltnis zwischen den Ex-Partnern voraus, da die Verwaltung der Immobilie weiterhin gemeinschaftlich erfolgen muss. Sie eignet sich f?r alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus aktuell nicht mehr bewohnen m?chten, diese oder dieses aber beispielsweise sp?ter einmal an ihre Kinder vererben m?chten.

3. Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die beste L?sung f?r Paare, die einen klaren Trennstrich ziehen m?chten, auch finanziell. „Ein Hausverkauf erm?glicht es beiden Ex-Partnern, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ohne sich weiter um die gemeinsame Immobilie k?mmern zu m?ssen“, so Sascha R?ckert.

4. Teilungsversteigerung: Ist eine Einigung ?ber den Verkauf nicht m?glich, bleibt noch die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was h?ufig zu einem geringeren Erl?s f?hrt. „Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Erw?gung gezogen werden, da der erzielte Preis oft nicht den tats?chlichen Wert der Immobilie widerspiegelt“, erkl?rt der Gesch?ftsf?hrer.

Unabh?ngig von der gew?hlten Option ist es wichtig, die Entscheidung gut zu durchdenken und sich professionell beraten zu lassen. „Wir bei R?ckert Immobilien stehen den Betroffenen zur Seite und helfen dabei, die f?r alle Beteiligten beste L?sung zu finden“, sagt Sascha R?ckert. Interessenten k?nnen den Immobilienmakler in Wiesbaden, der auch als Immobilienmakler f?r Mainz und die Region aktiv ist, und seine Kollegen telefonisch unter 0611-18 5 18 28 erreichen.

Mehr Wissenswertes zum Thema gibt es auf https://www.rueckert-immobilien.de.

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