„Entscheidung war längst überfällig!“

Bundestag beschlie?t Zulassung virtueller Eigent?merversammlungen

„Moderne Zeiten erfordern moderne Antworten“, stellt Thomas Meier fest, Pr?sident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter, und reagiert damit auf den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2024, laut dem Eigent?merversammlungen ab sofort auch rein virtuell statt in Pr?senz abgehalten werden d?rfen. Der BVI hatte immer wieder die M?glichkeit solcher Online-Versammlungen und eine dementsprechende Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes gefordert. ?ber ein Jahr lag der Gesetzesentwurf bereits vor. „Die Entscheidung war l?ngst ?berf?llig!“, kommentiert Meier.

Neben Versammlungen in Pr?senz und hybriden Versammlungen sind nun auch rein virtuelle Wohnungseigent?merversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigent?mer stimmen diesem Beschluss zu. Dieser gilt dann zun?chst f?r drei Jahre. Allerdings muss mindestens einmal j?hrlich auch eine Pr?senzversammlung abgehalten werden, sofern Eigent?mer nicht durch einen einstimmigen Beschluss darauf verzichten.

„Online-Versammlungen bieten sowohl den Hausverwaltern als auch den Eigent?mern mehr Flexibilit?t“, erkl?rt Thomas Meier. Es sei ohnehin schon schwierig, geeignete Termine f?r Versammlungen zu finden. Eine Besprechung via Videokonferenz spare allen Teilnehmern enorm viel Zeit – zumal auch Anfahrtswege wegfallen.
Bereits die hybride Form habe sich bew?hrt, argumentiert Meier. Demnach sei die Zulassung reiner Online-Versammlungen nur ein kleiner und logischer Schritt. Die Argumentation mancher Kritiker, dass virtuelle Versammlungen weniger technikaffine Eigent?mer (vor allem ?ltere Menschen) abh?ngen w?rden, sieht Meier nicht. „Virtuelle Versammlungen sind ja lediglich eine M?glichkeit, denn selbstverst?ndlich k?nnen auch weiterhin Veranstaltungen in Pr?senz oder in hybrider Form abgehalten werden. Das kann jede WEG f?r sich entscheiden. Aber wir haben nun endlich die rechtlichen Voraussetzungen, diesen Weg ?berhaupt zu gehen.“

„Diese Entscheidung ist auch nicht in Stein gemei?elt“, f?hrt Meier weiter aus. ?ber einen Zweitbeschluss k?nne jederzeit wieder zur hybriden oder zur Pr?senzveranstaltung zur?ckgekehrt werden; es bestehe keinerlei Zwang, sich dauerhaft f?r eine Form zu entscheiden. Meiers Fazit: „Die Zulassung virtueller Eigent?merversammlungen ist ein Sieg der Vernunft und bietet die Entscheidungsfreiheit, f?r die wir uns als BVI immer eingesetzt haben.“

Balkonkraftwerke – privilegierte Ma?nahme

Ebenfalls im Bundestag beschlossen wurde am Donnerstag, Balkonkraftwerke als privilegierte Ma?nahmen zu definieren. Demnach kann in einer WEG eine solche steckfertige PV-Anlage nur noch in Ausnahmef?llen und aus triftigen Gr?nden abgelehnt werden.
„Die Einbeziehung der Steckersolarger?te in die privilegierten baulichen Ma?nahmen nach ? 20 WEG tr?gt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigent?mer nach einer st?rkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung“, betont Meier. Doch ihm geht der Beschluss nicht weit genug. „Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Ma?nahme ber?cksichtigt werden.“

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