D?ren, 07.06.2024
Das Fristende f?r die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) r?ckt n?her. Betroffen sind Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).
Erstmals Verifizierung erforderlich
Ab diesem Jahr muss in bestimmten F?llen der Emissionsbericht f?r 2023 von einer unabh?ngigen Pr?fstelle ?berpr?ft werden, bevor er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden kann. Erst danach kann er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.
Verz?gerte Bereitstellung der IT-Anwendung
Die Anwendung „BEHG-Emissionsbericht 2023“ im Formular-Management-System (FMS) wird laut j?ngster Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle erst Mitte Juni 2024 zur Verf?gung stehen. Dies gibt den Verantwortlichen nur etwa sechs Wochen Zeit, um den Bericht zu erstellen und durch eine unabh?ngige Pr?fstelle verifizieren zu lassen.
Bundesweit nur 14 Verifizierungsstellen f?r Emissionsberichte im nationalen Emissionshandel
Die Weyer Cert GmbH, ein Mitglied der weyer gruppe, ist vor kurzem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Verifizierungsstelle zugelassen worden. Gesch?ftsf?hrer Bernd Bongers: „BEHG-Verantwortliche, die eine Verifizierung ihres Emissionsberichtes ben?tigen, stehen nun unter erheblichem Zeitdruck und m?ssen sich schnell mit verschiedenen Themen befassen. Ein entscheidender Punkt ist, eine Verifizierungsstelle mit verf?gbaren Kapazit?ten zu finden. Daher empfehle ich dringend, fr?hzeitig aktiv zu werden, um die fristgerechte Verifizierung des Emissionsberichts sicherzustellen.“
Deutsche Emissionshandelsstelle ver?ffentlicht Hinweise zur Kontoer?ffnung und elektronischen Signatur
Neuen BEHG-Verantwortlichen, die noch kein Konto im nEHS-Register haben, wird empfohlen, schnellstm?glich einen Antrag auf Kontoer?ffnung zu stellen. Zudem weist die DEHSt darauf hin, dass eine Signaturkarte sowie ein passendes Kartenleseger?t verwendet werden m?ssen, um die Schriftformerfordernis zu erf?llen. Das Antragsverfahren zum Erlangen der Signaturkarte kann bis zu drei Monate dauern.
Hier finden Sie relevante Informationen von der DEHSt
Hier geht es zur akkreditierten Verifizierungsstelle Weyer Cert
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