E-Rechnung Pflicht- was haben Unternehmen zu beachten

Mit dem Wachstumschancengesetz ?ndert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, ?bermittelt und empfangen werden. Sie m?ssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht daf?r in der Regel nicht mehr.
Unternehmer m?ssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zu erzeugen, zu ?bermitteln und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu speichern.
Dazu ist wahrscheinlich eine Anpassung Ihres Rechnungsausgangssystems notwendig, interne Prozesse m?ssen evaluiert sowie Mitarbeiter geschult werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung erm?glicht eine durchgehende maschinelle ?bermittlung und Verarbeitung von Rechnungsinformationen von der digitalen Erstellung der Rechnung, ?ber die elektronische ?bermittlung und den automatisierten Empfang bis zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.
Eine E-Rechnung muss entsprechend der E-Rechnungsverordnung des Bundes mindestens die folgenden Informationen enthalten:
-Leitweg-ID
-Bankverbindung
-Zahlungsbedingungen
-Eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
-Lieferantennummer*
-Bestellnummer*
*sofern diese dem Rechnungssteller bereits bei der Beauftragung ?bermittelt wurde.

Die Umstellung auf E-Rechnungen bringt auch Herausforderungen mit sich. Dazu geh?ren
-technische Anforderungen,
-die Integration in bestehende Systeme,
-Datenschutzfragen und
-die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.
Es gibt verschiedenste Softwareanbieter, mit welchen elektronische Rechnungen und andere Dokumente ohne Einschr?nkungen erstellt, zu versandt und empfangen werden k?nnen. Diese erleichtern die Umstellung des Rechnungslaufes im B2B Bereich.

Keywords:E Rechnung, Wachstumschancengesetz, Umsatzsteuer

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