Zur Schule gehen – Pflicht und Recht!

ARAG Experten informieren ?ber die Schulpflicht in Deutschland

Das Recht auf Bildung geh?rt zu den wichtigsten Menschenrechten, vor allem f?r Kinder. Es beinhaltet unter anderem, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, unentgeltlich eine Grundschule zu besuchen. Demzufolge ist der Grundschulunterricht auch hierzulande kostenfrei. Und er ist noch etwas: obligatorisch. Anl?sslich des Internationalen Tages der Bildung am 24. Januar haben die ARAG Experten daher noch einmal die wichtigsten Punkte zur Schulpflicht zusammengefasst.

Wie viele Schulkinder gibt es in Deutschland?
Zu Beginn des laufenden Schuljahres haben laut ARAG Experten rund 830.000 Kinder mit der Schule begonnen. So viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Die Verteilung von M?dchen (48,8 Prozent) und Jungen (51,2 Prozent) bleibt dabei weiterhin nahezu gleich. Die weitaus meisten Kinder dr?cken die Schulbank in einer Grundschule (93,5 Prozent), die ?brigen Sch?ler wurden an F?rderschulen, Integrierten Gesamtschulen oder an Freien Waldorfschulen angemeldet.

Was bedeutet die Schulpflicht?
Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder zur Schule gehen m?ssen. Generell beginnt die gesetzliche Schulpflicht eines Kindes mit dem sechsten Geburtstag und gilt bis zum 18. Lebensjahr. Dabei besteht eine Vollzeit-Schulpflicht je nach Bundesland bis zur 9. oder 10. Klasse, danach m?ssen Kinder entweder eine Berufsausbildung machen oder eine allgemeinbildende Schule wie z. B. ein Gymnasium oder eine Berufsschule besuchen. Der genaue Stichtag f?r die Einschulung zum 1. August variiert je nach Bundesland, viele L?nder haben ihn allerdings auf den 30. Juni gelegt. Kinder, die also bis dahin sechs Jahre alt werden, m?ssen ab August desselben Kalenderjahres die Schulbank dr?cken. Ausnahme sind laut ARAG Experten Kinder, die geistig, k?rperlich oder seelisch so sehr beeintr?chtigt sind, dass selbst eine spezielle F?rderschule f?r sie nicht in Betracht kommt. Ihnen kann eine Bildungs- und Schulunf?higkeit attestiert werden, die sie vom Schulbesuch befreit. Eltern haben allerdings die M?glichkeit, ihren Nachwuchs bereits vor diesem Stichtag zur?ckstellen zu lassen, wenn die Kinder den Anforderungen noch nicht gen?gen.

Was ist, wenn Sch?ler die Schulpflicht umgehen?
Nat?rlich ist es ein reizvoller Gedanke, sich noch einmal umzudrehen, wenn der Wecker wie immer zu fr?h klingelt, und einfach die Schule zu schw?nzen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern als Erziehungsberechtigte – ebenso wie Schulleitung und Lehrer – die Verantwortung daf?r tragen, dass Kinder regelm??ig am Unterricht und an sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen teilnehmen. ?brigens: Die Mitarbeit im Unterricht und die Hausaufgaben sind ebenfalls Teil der Schulpflicht.

Auch das unentschuldigte Fehlen in nur einer einzigen Unterrichtsstunde ist dem Gesetz nach eine Verletzung der Schulpflicht und damit eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland und Schule unterschiedlich geahndet werden kann: W?hrend es bei einer vers?umten Unterrichtsstunde in der Regel mit einem Eintrag ins Klassenbuch oder dem Nachholen des vers?umten Unterrichts getan ist, kann die Schule in schwerwiegenden F?llen zu Ordnungsma?nahmen greifen, wie etwa dem schriftlichen Verweis, dem Ausschluss von einer Schulfahrt, dem Umsetzen in die Parallelklasse bis hin zur ?berweisung in eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss.

Und die Strafen gehen laut ARAG Experten weiter: Geldbu?en k?nnen verh?ngt werden und der Schulleiter kann den ungehorsamen Spr?ssling von der Verwaltungs- oder Polizeibeh?rde von zu Hause abholen und bis zum Klassenzimmer bringen lassen. Es kann au?erdem ein Zwangsgeld gegen die Eltern als Verantwortliche verh?ngt werden, das bei Nichtzahlen in eine Ersatzzwangshaft gewandelt werden kann. Um den staatlichen Erziehungsauftrag letztlich ausf?hren zu k?nnen, kann den Eltern sogar das Sorgerecht entzogen werden. ?brigens: Heimunterricht, also das Unterrichten von Kindern in den eigenen vier W?nden, ist in Deutschland h?chstrichterlich untersagt (Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 920/14).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/familienrecht-ratgeber/

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