Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen

Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Besch?ftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Besch?ftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Besch?ftigten.
Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, also Personen, die auf Missst?nde in Unternehmen hinweisen. Um die rechtlichen Anforderungen zu erf?llen, sind Unternehmen nun aufgefordert, entsprechende Ma?nahmen zu ergreifen, sofern sie noch kein internes Hinweisgebersystem implementiert haben.
Eine der zentralen Anforderungen des Gesetzes ist die Einrichtung einer Meldestelle. Unternehmen m?ssen Whistleblowern die M?glichkeit geben, ihre Hinweise m?ndlich (z.B. ?ber eine Hotline), schriftlich (?ber ein digitales Meldesystem) oder pers?nlich (?ber eine Ombudsperson) abzugeben. In Konzernstrukturen besteht zudem die Option, eine zentrale Meldestelle einzurichten. Der Erhalt einer Meldung muss innerhalb von 7 Tagen best?tigt werden, und die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten ?ber ergriffene Ma?nahmen informieren, darunter interne Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung an zust?ndige Beh?rden.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Vertraulichkeitsgebot nach ? 8 HinSchG, wonach die Identit?t der Hinweisgeber sowie der in der Meldung genannten Personen vertraulich bleiben muss. Zudem hat der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr eingef?hrt, um Whistleblower vor Repressalien zu sch?tzen. Bei Benachteiligungen wird vermutet, dass diese im Zusammenhang mit der Meldung stehen, was zu Schadensersatzanspr?chen f?hren kann.
Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erf?llen, riskieren Bu?gelder von bis zu 50.000?. Die m?glichen Verst??e, die gemeldet werden k?nnen, reichen von Strafvorschriften nach deutschem Recht ?ber Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Verst??en gegen bundes- und landesrechtliche Vorschriften zur Umsetzung europ?ischer Regelungen.
Die DDA Digital Data Advice GmbH aus D?sseldorf bietet Unternehmen Unterst?tzung bei der Einrichtung und dem Betrieb von Meldesystemen. Die Software umfasst verschiedene Funktionen, darunter ein Berechtigungssystem mit Ende-zu-Ende-Verschl?sselung, die M?glichkeit zur anonymen Meldung, automatische Empfangsbest?tigungen und Erinnerungen an gesetzliche R?ckmeldefristen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erf?llen und ihre Mitarbeiter aktiv ?ber die M?glichkeiten des Hinweisgeberschutzes zu informieren. DDA bietet hierbei eine umfassende L?sung, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig einen effizienten und vertraulichen Umgang mit Hinweisen zu gew?hrleisten.
F?r weitere Informationen und Beratung k?nnen sich interessierte Unternehmen an die DDA Digital Data Advice GmbH in D?sseldorf wenden.

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