Anerkennung von Qualifikationen durch den DBS

Die Behinderten- und Rehabilitations-Sportverb?nde bieten f?r Personen mit bestimmten Qualifikationen der Deutschen Hochschule f?r Pr?vention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und BSA-Akademie Sonderlehrg?nge an.

Sonderlehrgang f?r DHfPG/BSA-Absolventen

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Sonderlehrgangs erwerben die Absolventen eine ?bungsleiterlizenz B Rehabilitationssport im Profil Orthop?die. Dadurch sind die Absolventen berechtigt, in einer anerkannten Einrichtung Rehasport nach ? 64 SGB IX anzubieten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Einrichtung durch den jeweiligen Landesbehindertensportverband.

Zulassungsvoraussetzungen f?r Sonderlehrgang

Absolventen der BSA-Akademie, die mindestens die folgenden Lehrg?nge erfolgreich absolviert haben: Fitnesstrainer/in-B-Lizenz und Trainer/in f?r Sportrehabilitation oder Lehrer/in f?r Fitness

Absolventen der DHfPG der Studieng?nge Bachelor of Arts Fitness?konomie, Bachelor of Arts Gesundheitsmanagement, Bachelor of Arts Fitnesstraining, Master of Arts Pr?vention und Gesundheitsmanagement




Diese Qualifikationen sind im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) Bundesweit anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen sind dazu berechtigt, an den Sonderlehrg?ngen f?r Fitnesstrainer des DBS teilzunehmen. Die Anerkennung der Qualifikationen ist f?r den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 g?ltig.

Weitere Informationen unter www.dhfpg.de/rehasport

Keywords:DBS, DHfPG, BSA, Bachelor of Arts Fitness?konomie, Bachelor of Arts Gesundheitsmanagement, Bachelor of Arts Fitnesstraining, Master of Arts Pr?vention und Gesundheitsmanagement

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