Schmuck, M?nzen, Dokumente – es gibt diverse wertvolle und auch unersetzliche Dinge, die man nicht einfach zu Hause aufbewahren, sondern sicher und versichert untergebracht wissen will. Bankschlie?f?cher sind bis heute die beste M?glichkeit f?r diesen Zweck, denn die sogenannten Wertschutzr?ume m?ssen mit umfangreicher und moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sein. Zudem sind die Inhalte versichert und werden im Schadenfall erstattet. Dennoch gilt es als Kunde hierbei einiges zu beachten. ARAG Experte Tobias Klingelh?fer kl?rt ?ber die Details auf.
Gibt es unterschiedliche Schlie?f?cher und sind alle gleich empfehlenswert?
Tobias Klingelh?fer: Schlie?f?cher kennen wir ?blicherweise in Banken und Sparkassen. Allerdings gibt es weitere Anbieter, meist Unternehmen, die sich rein auf die Aufbewahrung von Wertgegenst?nden spezialisiert haben und F?cher in unterschiedlichen Gr??en anbieten. Die Voraussetzungen sind dieselben wie in der Bank. Unterschiede liegen vorrangig in den Sicherheitsstandards und den Kosten und diese h?ngen voneinander ab. Geringe Geb?hren k?nnen somit Sparen an der falschen Stelle bedeuten. Man sollte sich genau informieren, wie es um die Sicherheitstechnik und die abgeschlossenen Versicherungen bestellt ist, bevor man sich entscheidet.
Wie sicher ist ein solches Schlie?fach denn ?berhaupt?
Tobias Klingelh?fer: Grunds?tzlich gibt es Standards, an denen man sich orientieren kann. So werben viele Anbieter zum Beispiel mit dem VdS-Standard (Verband der Sachversicherer), den es jedoch in verschiedenen Abstufungen gibt und diese wiederum entscheiden ?ber den Umfang der geforderten Alarmtechnik. Der Kunde sollte daher genau wissen, welche Stufe der Schlie?fach-Vermieter garantiert. Allerdings haben inzwischen diverse Gerichte geurteilt (Landgericht Hamburg, Az.: 330 O 127/22 und 348/22; Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15), dass ein ausgewiesener Wertschutzraum mit dem kompletten Angebot moderner Alarm- und Meldetechnik eingerichtet werden muss. Im Einzelnen sind das Lichtschranken und Bewegungsmelder sowie K?rperschallsensoren und Kameras.
Wer haftet bei Einbruch?
Tobias Klingelh?fer: Bei einer Verletzung von Obhuts- und Aufkl?rungspflichten sowie unzureichenden Sicherungsma?nahmen des Tresorraums haftet das Geldinstitut. Dann greift die Versicherung der Bank bzw. des Unternehmens, und so sind zumindest materielle Sch?den abgedeckt. Auch ?ber diese Bedingungen muss man sich vorher gut informieren, insbesondere ?ber die H?he der Deckungssumme. Bei hohen Werten ist es ratsam, eine Zusatzversicherung ?ber den Restwert abzuschlie?en bzw. diese nach M?glichkeit in die Hausratversicherung zu integrieren. Wichtig allerdings: Der Inhalt des Schlie?fachs muss ?ber Fotos oder sonstige Belege nachgewiesen werden k?nnen.
Zum Thema Einbruch gibt es ein ganz interessantes Urteil: Eine Kundin hatte bei einer Bank ein Schlie?fach angemietet und dort eine hohe Summe Bargeld aufbewahrt. Drei Jahre sp?ter vermietete die Bank einem Mann, der sich mit einem – wie sich nachtr?glich herausstellte – gef?lschten Pass ausgewiesen hatte, ein weiteres Schlie?fach. Noch am selben Nachmittag brach der neue Kunde in Begleitung zweier M?nner eine Vielzahl von Schlie?f?chern auf, darunter auch das Fach der langj?hrigen Kundin. Die verklagte die Bank auf Zahlung der im Schlie?fach aufbewahrten 65.000 Euro. Da sie das nachweisen konnte, hatte sie Erfolg. Dar?ber hinaus musste die Bank auch f?r die Zinsen geradestehen. Denn sie hatte keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore getroffen, sondern den Mann und zwei Komplizen allein im Tresorraum gelassen (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Aber ich rate grunds?tzlich davon ab, Bargeld in einem Schlie?fach zu deponieren. Das ist zwar in jeglicher H?he erlaubt, jedoch nicht immer – so wie in diesem Fall – komplett versichert, da ein Nachweis dar?ber schwierig bis unm?glich ist.
Darf jeder ein Schlie?fach anmieten?
Tobias Klingelh?fer: Ein Schlie?fach anmieten kann jeder, der voll gesch?ftsf?hig ist. Die Identit?t muss ?ber den Personalausweis belegt sein, mehr ist nicht notwendig – man muss nicht einmal Kunde der jeweiligen Bank sein. In dem Fall kann die Anmietung allerdings etwas teurer sein. Allerdings ist die Aufbewahrung bestimmter Dinge verboten, darunter zum Beispiel Waffen und Munition, Drogen sowie radioaktive Stoffe und Lebewesen.
Ist mein Schlie?fach gleichzeitig Geheimfach vorm Finanzamt?
Tobias Klingelh?fer: Der Inhalt von Schlie?f?chern ist prinzipiell absolute Privatsache, nicht einmal die Vermieter d?rfen Einblick nehmen oder diesen abfragen. Das Fach darf somit auch nicht ohne Beisein oder Einwilligung des Besitzers ge?ffnet werden – auch nicht gegen?ber den Finanz?mtern. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Innerhalb einer Erbsache und im Falle von Pf?ndungen und Vollstreckungen endet der Schutz vor Beh?rden, diese haben dann das Recht auf Einsicht. Und grunds?tzlich keine Privatsache ist die Anmietung des Schlie?fachs selbst: Seit 1. Januar 2021 muss diese dem Finanzamt von Seiten der Kreditinstitute gemeldet werden.
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