Das Leben im Takt der Schichtarbeit

ARAG Experten informieren ?ber Rechte und Pflichten von Schichtarbeitern

Ob Fr?h-, Sp?t- oder Nachtschicht – mehr als 15 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Schichtarbeit. Wechselnde Arbeitszeiten stellen nicht nur ein soziales Problem dar, sondern auch ein gesundheitliches. Daher gibt es besondere gesetzliche Regeln f?r Nacht- und Schichtarbeiter. Zudem haben Arbeitnehmer in Schichtarbeit laut Arbeitszeitgesetz ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine j?hrliche arbeitsmedizinische Untersuchung. Die ARAG Experten informieren ?ber Risiken, gesetzliche Vorschriften und geben Tipps, was Schichtarbeiter vorbeugend f?r Ihre Gesundheit tun k?nnen.

Was sind Schicht- und Nachtarbeit?
Schichtarbeit in Deutschland bezieht sich auf eine Arbeitszeitregelung, bei der Arbeitnehmer in verschiedenen festgelegten Schichten arbeiten, die normalerweise rund um die Uhr stattfinden k?nnen. Diese Schichten sind in Fr?h-, Sp?t- und Nachtschichten unterteilt. Nachtarbeit ist laut ARAG Experten sogar gesetzlich durch das Arbeitszeitgesetz definiert. Darunter f?llt jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit zwischen 23 und 6 Uhr umfasst. Wer auf Grund seiner Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten hat oder an mehr als 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, ist Nachtarbeitnehmer. ?blich ist Schichtarbeit in Branchen wie z. B. im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, beim Transport oder auch im ?ffentlichen Dienst bei Polizei oder Feuerwehr.

Welche Regeln sieht das Gesetz f?r Schichtarbeit vor?
Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz im Rahmen der Nacht- und Schichtarbeit klar geregelt. Grunds?tzlich haben Schichtarbeiter die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kollegen, die zu einer immer ?hnlichen Zeit arbeiten. Kleine Unterschiede gibt es dennoch: Laut ARAG Experten m?ssen Arbeitgeber ihren Nacht- und Schichtarbeitnehmern f?r die geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zahlen. Dar?ber hinaus k?nnen sich Schichtarbeiter alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab dem 50. Lebensjahr sogar j?hrlich. Die Kosten tr?gt der Arbeitgeber, es sei denn, ein Betriebsarzt bietet diese Untersuchung kostenlos an. Ist die Gesundheit durch die Schichtarbeit nachweislich gef?hrdet, ist der Arbeitgeber laut ARAG Experten verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Wunsch einen f?r ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz mit geregelten Arbeitszeiten anzubieten. Gleiches gilt f?r Nacht- und Schichtarbeiter, die ein Kind unter zw?lf Jahren oder pflegebed?rftige Angeh?rige haben, die zu Hause betreut werden m?ssen und von keinem anderen Haushaltsmitglied versorgt werden k?nnen. Und: Wer noch nicht vollj?hrig ist, darf nicht in Schichten arbeiten.

Welche Risiken kann Schichtarbeit mit sich bringen?
Schlaflosigkeit, depressive Verstimmungen, Bluthochdruck, Stoffwechsel- und Entz?ndungsst?rungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die Liste m?glicher Krankheiten und Gebrechen bedingt durch Schichtarbeit l?sst sich beliebig fortf?hren. Wie eine aktuelle Studie der York Universit?t in Toronto, Kanada, belegt, werden vor allem ?ltere Arbeitnehmer, die ihr Leben lang in Schichten gearbeitet haben, eher krank.
Dar?ber hinaus haben Schichtarbeiter oft Probleme, ein normales Sozialleben zu f?hren. Denn wenn sie arbeiten, schlafen Freunde und Familie und umgekehrt. Das kann nachhaltige Folgen f?r das soziale Miteinander haben.

Wie bleibt man auch als Schichtarbeiter gesund?
Betriebe, in denen Arbeitnehmer dauerhaft in Schichten arbeiten, k?nnen einiges tun, damit die Mitarbeiter gesund bleiben. So sollten Nachtarbeitszeiten grunds?tzlich acht Stunden nicht ?berschreiten und nach M?glichkeit sogar k?rzer gehalten werden. Laut Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) steigt das Risiko f?r Unf?lle nach der neunten Arbeitsstunde signifikant und exponentiell an, nach der zw?lften Stunde gibt es eine weitere deutliche Risikosteigerung. Auch begrenztes Power-Napping in Nachtschichten sollte erlaubt sein, sofern die Aufgaben es zulassen. Arbeitnehmer sollten in nicht mehr als drei aufeinander folgenden Nachtschichten arbeiten. Die Ruhezeit zwischen den Nachtschichten sollte mindestens elf Stunden betragen und steht ein Schichtwechsel an, raten die ARAG Experten zu ?bergangszeiten von mindestens zwei Tagen.

Eine der wohl gr??ten Belastungen bei der Arbeit in Schichten ist ein unregelm??iger Schlafrhythmus, der dem Biorhythmus der meisten Menschen kontr?r entgegensteht. Hier k?nnte eine vorw?rts gewandte Rotation des Schichtdienstes von fr?h nach sp?t helfen: Wer zuerst fr?h arbeitet, wechselt erst zur Sp?t- und anschlie?end zur Nachtschicht. Dieser Wechsel ist in der Regel weniger belastend als ein unregelm??iges Schichtsystem oder der R?ckw?rts-Wechsel von der Sp?t- in die Fr?hschicht. Um Erm?dungserscheinungen zu reduzieren, raten die ARAG Experten, nach M?glichkeit unregelm??ige oder schnell wechselnde Schichtsysteme zu vermeiden.

Noch ein Tipp der ARAG Experten, der vielleicht etwas ?bung und die Einhaltung von Schlafritualen ben?tigt: Nachtschichtarbeiter, die tags?ber in Raten schlafen, haben mehr Zeit f?r Familie und Freizeit. So k?nnte der erste, vierst?ndige Schlafabschnitt nach der Arbeit am Vormittag bis mittags erfolgen. Der zweite Schlafabschnitt folgt anschlie?end in den fr?hen Abendstunden vor der Nachtschicht, z. B. von 17 bis 20 Uhr.

Urlaubstage in Bruchteilen
Schichtarbeiter haben zwar keinen Anspruch auf mehr Urlaubstage, doch je unregelm??iger die Arbeitsstunden, desto komplizierter kann die Berechnung der Urlaubstage sein. Ein genauer Blick auf das Urlaubstage-Konto k?nnte daher hilfreich sein. Vor allem bei Schichtarbeit errechnet sich der Urlaubsanspruch oft auf Basis von irregul?ren Arbeitszeiten, sodass es hier zu Urlaubstagen mit Bruchteilen kommen kann. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Fluggastkontrolleurin durch ihre Schichtarbeit einen Anspruch auf 28,15 Urlaubstage hatte. Um die Rechnung zu vereinfachen, rundete ihr Arbeitgeber kaufm?nnisch auf 28 glatte Tage ab. Doch da es weder im Bundesurlaubsgesetz noch im f?r die Kontrolleurin geltenden Tarifvertrag entsprechende Rundungsregeln gab, sind ihr die 0,15 Tage zu Unrecht gestrichen worden. Und daf?r hatte sie Anspruch auf Schadensersatz (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 578/17).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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