Green Deal – Welche Verordnungen kommen auf Unternehmen zu?

Expertenkommentar von Sue Fortunato-Esbach

Der EU-Green Deal sieht eine tiefgreifende ?nderung der Art und Weise vor, wie viele G?ter hergestellt werden. Auf produzierende Unternehmen kommen in diesem Zusammenhang demn?chst zahlreiche Verordnungen zu. Im Rahmen der internationalen Konferenz Going Green – CARE INNOVATION 2023 gab Sue Fortunato-Esbach einen Ausblick auf die bevorstehende Gesetzgebung. Sue Fortunato-Esbach ist Expertin f?r Produktkonformit?t und Nachhaltigkeit bei Assent Inc. (Assent), einem f?hrenden Unternehmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.

Eine der Haupts?ulen des EU-Green Deals ist der ?bergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Davon erhofft sich die EU einen stark sinkenden Verbrauch von Ressourcen und Energie, der der Umwelt und dem Klima zugutekommt. Zu den Instrumenten, die die Kreislaufwirtschaft f?rdern, z?hlt ?kodesign-Verordnung f?r nachhaltige Produkte (ESPR), die sich aktuell in Vorbereitung befindet. Sie legt physischen G?tern auf dem EU-Markt unter anderem hinsichtlich Haltbarkeit, Reparierbarkeit sowie Ressourcen- und Energieeffizienz bestimmte Anforderungen auf. Des Weiteren m?ssen Unternehmen Berichte ?ber den Recyclinganteil ihrer Produkte sowie Informationen ?ber die gesch?tzte Erzeugung von Abfall durch die Produkte vorlegen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Herstellung von wiederverwertbaren, reparierbaren und ressourceneffizienten Produkten voranzutreiben und dadurch die Umwelt weniger zu belasten sowie den Treibhausgasaussto? entlang des gesamten Lebenszyklus des Produktes zu verringern.

St?rkere Wiederverwertung sowohl von Produkten als auch von Verpackungen
Im Rahmen des Green Deal wird eine h?here Recyclingquote nicht nur von Produkten, sondern auch von deren Verpackungen angestrebt. Die vorgeschlagene europ?ische Verordnung ?ber Verpackungen und Verpackungsabf?lle (PPWR) sieht vor, dass sich alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 auf wirtschaftlich tragf?hige Weise recyceln lassen. Die Verordnung legt Minimalziele f?r den Anteil an recyceltem Material in Plastikverpackungen fest. Dadurch soll ein rentabler Markt f?r recycelte Plastikrohstoffe geschaffen sowie die Nutzung dieser Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen gef?rdert werden.

Reduktion des Einsatzes von kritischen Mineralien bei der Batterieherstellung als gro?es Ziel
Ein besonderes Augenmerk richtet der Green Deal auf die Wiederverwertung von Batterien. Grund hierf?r sind die Mineralien, die f?r die Herstellung von Elektrofahrzeugen unentbehrlich sind. Der Abbau dieser Mineralien steht oft in Zusammenhang mit Missst?nden wie Zwangs- und Kinderarbeit, mangelndem Arbeitsschutz sowie erheblicher Umweltverschmutzung. Durch die vorgeschlagene EU-Batterien-Verordnung soll der Einsatz von Sekund?rrohstoffen bei der Batterieproduktion deutlich erh?ht werden. Die EU beabsichtigt damit, die eigene Abh?ngigkeit von Staaten, in denen diese Mineralien abgebaut und verarbeitet werden, zu begrenzen. Die Verordnung schreibt unter anderem einen verpflichtenden Mindestrecyclinggehalt der Mineralien vor, die zur Batterieproduktion genutzt werden. Zudem erlegt die Verordnung Produzenten von Batterien, die in der Industrie und bei Elektrofahrzeugen mit Nominalenergie ?ber 2 kWh zum Einsatz kommen, Due Dilligence Pflichten auf. Die Hersteller sollen k?nftig die sozialen und ?kologischen Risiken, die bei dem Abbau und der Verarbeitung der Mineralien in ihren Lieferketten entstehen, verringern.

Angesichts der zahlreichen neuen Pflichten, die Hersteller im Kontext des Green Deals zu erf?llen haben, ist eine fr?hzeitige Auseinandersetzung mit der kommenden Gesetzgebung von gro?er Bedeutung. Das profunde Wissen um die bevorstehenden Anforderungen ist der erste Schritt hin zu einer Green-Deal-konformen Gestaltung der eigenen Wirtschaftst?tigkeit.

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