Inmitten der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie, wird die Rolle des Insolvenzrechts f?r Unternehmen zunehmend bedeutungsvoller. Insbesondere die j?ngsten ?nderungen im Rahmen des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) werfen Licht auf die Herausforderungen und Pflichten, denen Gesch?ftsf?hrer von Unternehmen derzeit gegen?berstehen.
Mit dem SanInsKG, das am 9. November 2022 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine wichtige Anpassung im Insolvenzrecht vorgenommen. Ziel war es, Unternehmen in der Krise zu unterst?tzen und ihnen mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Ein zentrales Element dieser ?nderung war die Lockerung der Insolvenzantragspflicht bei ?berschuldung. Statt einer zw?lfmonatigen Fortf?hrungsprognose wurde nun lediglich eine viermonatige Finanzierungsnachweis-Pflicht eingef?hrt. Unternehmen mussten nachweisen, dass sie f?r die n?chsten vier Monate finanziell abgesichert sind, um einer Insolvenzantragspflicht wegen ?berschuldung zu entgehen.
Doch diese Regelung, die vielen Unternehmen w?hrend der Pandemie Entlastung bot, steht nun vor einer Wendemarke. Ab dem 1. September 2023 wird wieder auf die zw?lfmonatige Fortf?hrungsprognose zur?ckgegriffen. Das bedeutet, dass Unternehmen zwischen dem 1. September und dem Jahreswechsel besonders genau hin-sehen m?ssen. Falls absehbar ist, dass die ?berschuldung unmittelbar nach Ablauf der viermonatigen Frist eintreten wird, m?ssen Gesch?ftsf?hrer die l?ngere Perspektive von zw?lf Monaten ber?cksichtigen. Sollte klar sein, dass die Finanzierung f?r diesen Zeitraum nicht gesichert ist, liegt die Pflicht zur Einleitung eines Insolvenzantrags bei den Gesch?ftsf?hrern, um pers?nliche Haftung zu vermeiden.
Das SanInsKG verl?ngerte auch die H?chstfrist f?r einen Insolvenzantrag bei ?berschuldung von sechs auf acht Wochen. Dies soll Unternehmen mehr Zeit f?r den Versuch einer au?erinsolvenzlichen Sanierung bieten. Allerdings m?ssen Gesch?ftsf?hrer wachsam sein, denn die Frist darf nicht ausgereizt werden, wenn die ?ber-schuldung bereits vor Ablauf der Frist als unaufhaltsam erscheint.
Die j?ngsten Entwicklungen zeigen, dass die verk?rzte Frist f?r die Fortf?hrungsprognose zwar bis zum 31. Dezember 2023 G?ltigkeit hat, aber bereits vor ihrem Auslaufen an praktischer Relevanz verliert. Infolgedessen gewinnt der Insolvenzgrund der ?berschuldung wieder an Bedeutung. Trotzdem bleibt die Zahlungsunf?-higkeit der vorherrschende Grund f?r Unternehmensinsolvenzen.
In Anbetracht des anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheitsklimas sollten Gesch?ftsf?hrer daher regelm??ig die Frage „Ist mein Unternehmen noch zahlungsf?hig?“ in Betracht ziehen. Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur f?r das Unternehmen selbst von Bedeutung, sondern auch f?r die pers?nliche finanzielle Haftung der Gesch?ftsf?hrer. Die j?ngsten ?nderungen im SanInsKG haben keine Auswirkungen auf die Definition der Zahlungsunf?higkeit: Ein Unternehmen gilt als zah-lungsunf?hig, wenn es seinen f?lligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Gesch?ftsf?hrer sind in einem solchen Fall verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist von in der Regel drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Ein zentrales Prinzip bleibt bestehen: Wenn Restrukturierungs- oder Sanierungsma?nahmen notwendig sind und das Unternehmen noch ?ber Reserven verf?gt, sollten diese rechtzeitig in Angriff genommen werden. Fr?hzeitiges Handeln erh?ht die Chancen auf einen erfolgreichen und nachhaltigen Ausweg aus der Krise. Das passive Abwarten auf eine vermeintlich bessere wirtschaftliche Lage ist keine empfohlene Strategie.
Die j?ngsten Anpassungen im Insolvenzrecht verdeutlichen, dass Unternehmen und ihre Leiter in Zeiten der Unsicherheit besonders gefordert sind. Die Balance zwi-schen finanzieller Stabilit?t und rechtlichen Pflichten zu wahren, erfordert klare Strategien und vorausschauendes Handeln. Angesichts der komplexen Situation ist es ratsam, sich fr?hzeitig professionelle Beratung und rechtlichen Beistand einzuholen, um die richtigen Entscheidungen f?r das Unternehmen und seine Stakeholder zu treffen.
Keywords:Insolvenz, Insolvenzrecht, Konkursantrag, SanInsKG, Zahlungsunf?higkeit
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