Frankfurt/ Wiesbaden, 16. August 2023 – Solarstrom vom Balkon erfreut sich steigender Beliebtheit. Doch es h?ufen sich auch die Streitf?lle, weil Mieter einfach eine Mini-Photovoltaikanlage installieren, ohne zuvor den Vermieter zu fragen, wie Haus & Grund Hessen berichtet.
„Solche Balkonkraftwerke wirken sich auf das Gesamtbild der Immobilie und unter Umst?nden auch auf die Wohnqualit?t der Nachbarn aus. Deswegen m?ssen sich Mieter unbedingt vor Installation mit ihrem Vermieter abstimmen, Einzeleigent?mer mit der Eigent?mergemeinschaft“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Gesch?ftsf?hrer von Haus & Grund Hessen. Zwar habe die Bundesregierung Gesetzesinitiativen angek?ndigt, um f?r mehr Klarheit zu sorgen, unter anderem mit dem Solarpaket I, das diesen Mittwoch im Bundeskabinett diskutiert wird, „derzeit befinden sich Balkonkraftwerke aber noch in einer rechtlichen Grauzone“.
Daran ?ndere auch das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts nichts (30.03.2021 – AZ 37 C 2283/20), „denn das ist eine lokale Entscheidung“. In dem Verfahren ging es um eine Vermieterin, die von ihrem Mieter den R?ckbau des Balkonkraftwerks verlangte, zu dessen Errichtung sie die Zustimmung verweigert hatte. Die Klage wurde mit dem Hinweis zur?ckgewiesen, ein Balkonkraftwerk leiste einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz, zudem sei die Installation ohne bauliche Ver?nderungen an der Immobilie erfolgt. Grunds?tzlich erforderlich, aber ebenso nicht zu verweigern sei die Einwilligung des Vermieters zur Nutzung der f?r das Balkonkraftwerk notwendigen Leitungen, Lichtschalter und des vorhandenen Stromnetzes in der Wohnung – immer vorausgesetzt, dass die Installation fachgerecht und ohne Eingriff in die Bausubstanz erfolgt und von ihr keine erh?hte Brandgefahr oder sonstige Gefahr ausgehe.
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Installation nicht als Spontan-Aktion angehen
„Die Installation einer solchen Mini-Solaranlage sollten Mieter deswegen weiterhin nicht als Spontan-Aktion angehen“, warnt Ehrhardt. Auch wenn ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vorsieht, Steckersolarger?te zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Anlagen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht aufzunehmen. Mieter h?tten dann gegen?ber ihren Vermietern oder Wohnungseigent?mern gegen?ber der Eigent?mergemeinschaft das Recht auf Zustimmung zu ihrer Errichtung. Ehrhardt: „Gefragt werden muss aber trotzdem, denn Eigent?mer haben das Recht darauf zu erfahren, was mit ihrer Immobilie geschieht. Das gibt ihnen zudem die Chance, fr?hzeitig einzugreifen, falls die Installation eben doch nicht fachgerecht und mit Ver?nderung der Bausubstanz erfolgen soll. Das ist dann auf jeden Fall konflikt?rmer, als wenn ein nicht regelgerecht installiertes Balkonkraftwerk wieder demontiert werden muss.“
Keywords:Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen, Installation, Mieter, Vermieter
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