Geburtsdaten von Gesellschaftern, Privatadressen von Gesch?ftsf?hrern, teilweise sogar Originalunterschriften: Solche sensiblen Informationen ?ber viele Unternehmen und Personen sind im Handelsregister mittlerweile f?r jedermann ohne Registrierung abrufbar. Die Unternehmensverb?nde AAN, AIW und WVS rufen deshalb zur Pr?fung auf – denn es gibt einen Anspruch, von dem viele noch nicht wissen: Die Dokumente k?nnen ausgetauscht werden.
Dass die Daten ?berhaupt abrufbar sind, ist keine Neuigkeit: Nach Auskunft der NRW-Datenschutzbeauftragten m?ssen personenbezogene Daten aus dem Register „f?r jedermann abrufbar sein, um der Transparenz im Rechtsverkehr zu dienen“ – daher sei es gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings war der Abruf jahrelang nicht kostenlos m?glich und auch nur nach Registrierung.
Doch vor gut einem Jahr gab es eine ?nderung: Das Registerportal ist seitdem kostenfrei und ohne Registrierung zug?nglich, wodurch es viel leichter geworden ist (und wohl auch nicht nachverfolgbar), zum Beispiel Unterschriften oder Privatadressen abzugreifen. „Leider wurden tats?chlich schon erste Missbrauchsf?lle registriert“, stellt der AIW-Vorsitzende Andreas Brill fest – er hatte sich im Namen seines Verbandes und der beiden Schwesterverb?nde mit einer Beschwerde an die Datenschutzbeauftragte gewandt: „Schlie?lich kann es doch nicht sein, dass im Handelsregister sch?tzenswerte Daten abrufbar sind!“
Die M?glichkeit des Datenmissbrauchs sollte man ernst nehmen
Die Antwort war ?berraschend positiv: Die Beauftragte selbst teilt die Einsch?tzung der Verb?nde, dass sich durch die komplette Freigabe des Registerportals „die Reichweite der abrufbaren Daten bzw. die Zahl der Personen, die faktisch auf das Portal zugreift, deutlich erh?ht“ haben sollte. Sie weist sogar explizit darauf hin: „Es ist f?r mich gut nachvollziehbar, dass Sie sich um den Missbrauch Ihrer Daten sorgen. Auch nach unserer Einsch?tzung ist diese Sorge wegen der nunmehr sehr leichten Zug?nglichkeit der Daten ernst zu nehmen.“
Die AIW-Beschwerde wurde stellvertretend auch f?r die Vereine AAN (Aktive Unternehmen am Niederrhein) und WVS (Wirtschaftsvereinigung f?r den Kreis Steinfurt) eingereicht. Andreas Brill erkl?rt: „Wir wollen damit das Gewicht erh?hen, um deutlich zu machen: Selbstverst?ndlich ist Datenschutz in Deutschland wichtig, aber w?hrend etwa f?r ein Foto im Kindergarten Datenschutzerkl?rungen auszuf?llen sind oder die Liste mit Geburtstagen im Verein schon gegen das Datenschutzgesetz verst??t, wirkt es aktuell so, als ob die Daten von Unternehmerinnen und Unternehmern offensichtlich weniger wert sind.“
Unternehmen haben Anspruch auf Austausch der Dokumente
Michael Girbes, Vorsitzender des AAN, schlie?t sich dieser Haltung an und appelliert an die Unternehmen in der Region, im Handelsregister zu pr?fen, ob pers?nliche Daten ?ffentlich zug?nglich sind: „Sie sollten im eigenen Interesse die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen einsehen. Wenn keine gespeichert sind, ist dies nat?rlich eine gute Nachricht. Aber falls doch, beauftragen Sie Ihren Notar, die kritischen Dokumente gegen neutralisierte Dokumente auszutauschen.“
Denn was viele nicht wissen: Der Anspruch, die Dokumente austauschen zu lassen, wird zurzeit vom Bundesjustizministerium gesetzlich vorbereitet. „Zwar sind f?r die Handelsregister die Justizministerien der L?nder zust?ndig, aber es ist davon auszugehen, dass diese Anweisung des Bundesjustizministeriums zeitnah umgesetzt wird“, sch?tzt Andreas Brill. „Nach dem Austausch sollte allerdings noch einmal gepr?ft werden, ob die alten Dokumente damit wirklich nicht mehr einsehbar sind. Leider bleiben damit wieder einmal Kosten und Aufwand bei den Unternehmen h?ngen.“
Alle drei Unternehmensverb?nde bleiben am Thema dran
Weil die NRW-Datenschutzbeauftragte die Verantwortung auf die jeweiligen Registergerichte abw?lzt, ?berlegen die AIW zusammen mit AAN und WVS aktuell, exemplarisch eine Beschwerde bei einem Registergericht einzureichen. „Damit wollen wir die politisch Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass auch wir als Unternehmer und Unternehmerinnen einen Anspruch auf den Schutz unserer Daten haben“, hebt Brill hervor.
Michael Girbes vom AAN (www.aan.de) richtet eine Bitte an die Unternehmen: „Unterst?tzen Sie uns bei dieser Initiative, zum Beispiel indem Sie mit Ihren Landtagsabgeordneten und weiteren politischen Entscheidungstr?gern ?ber diese Problematik sprechen. Und vor allem: Pr?fen Sie, welche Daten ?ber Sie im Handelsregister abrufbar sind, und lassen Sie die Dokumente gegebenenfalls austauschen. Wenn viele Unternehmen diesem Aufruf folgen, wird auch dies nicht unbemerkt bleiben!“
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