Kaum eine Anlage generiert Steuerfreiheit so schnell wie die Immobilie als Kapitalanlage. Der Kauf einer Anlage ist als Privatperson oder ?ber GmbH-Konstrukte m?glich. Der f?r die kommenden Jahre erwartete Wertzuwachs einer Immobilie sowie die allgemeine Einnahmen-zu-Ausgaben-Verteilung entscheiden ?ber die Wahl der jeweils passenden Variante.
F?r eine gewinnbringende Nutzung der Immobilie erhalten Kunden der WBD Immo im ersten Jahr die kostenfreie Dienstleistung einer digital arbeitenden Steuerkanzlei, die in steuerrechtlichen Fragen absichert. Das beugt Fehler vor und stellt die Weichen, um satte Vorteile aus der Immobilie mitzunehmen.
Das Modell Immobilien-Kapitalanlage
Die mit einer Immobilie als Kapitalanlage generierten Mieteinnahmen sind im Regelfall vollst?ndig einkommenssteuerpflichtig. Alle im Zusammenhang stehenden Kosten wie Zinskosten oder die Abschreibung eines Geb?udes lassen sich steuerlich geltend machen – ein gro?er Unterschied zur Immobilie als Eigenheim. Der gr??te Ausgabenpunkt, die Zinskosten, setzen Eigent?mer einer Immobilie dabei geschickter Weise vollst?ndig als Werbungskosten von der Steuer ab. Besonders liquide Eigent?mer oder Immobilienanleger zahlen oftmals nur die halbe Zinslast nach Steuer. Ein Gro?teil der restlichen Kosten verrechnet sich mit den Mieteinnahmen, w?hrend das Finanzamt circa ein Drittel der Kosten ?bernimmt. „Ein weiterer gro?er Vorteil steckt in den Sanierungsma?nahmen und den damit verbundenen Kosten, die in das Projekt flie?en“, wei? Julian Bertlein, Gesch?ftsf?hrer der WBD Immo. „Diese treiben den Wert einer Immobilie nach oben und verhelfen jenen, die zu einem sp?teren Zeitpunkt ?ber einen Verkauf des Objekts nachdenken, zu noch gr??eren Gewinnen. Auch diese Kosten lassen sich von der Steuer vollst?ndig abschreiben“, erkl?rt Bertlein weiter. „Wer richtig plant, erwirtschaftet mit der Immobilie als Kapitalanlage f?nf- bis sechsstellige Steuervorteile mit einem einzigen Objekt.“
Von der Theorie in die Praxis
Der pers?nliche Steuersatz von Max Mustermann liegt derzeit bei 42 %. Er kauft eine 3-Zimmer-Wohnung f?r 334.000 EUR und m?chte diese f?r 30.000 EUR sanieren. Die Erneuerungskosten kann Herr Mustermann in voller H?he als Werbungskosten ansetzen und erh?lt seine 42 % wieder vom Finanzamt zur?ck. Er schafft dank der Sanierungsma?nahmen eine Grundlage f?r h?here Mieteinnahmen. Einer ertragsreichen Ver?u?erung der Immobilie zu einem sp?teren Zeitpunkt steht damit nichts mehr im Weg. Nach 10 Jahren kann er die Immobilie zu 100 % steuerfrei verkaufen oder in eine verm?gensverwaltende GmbH, eine Holding oder eine Stiftung ?berf?hren; auch die Eingliederung der Immobilie in den Geb?udebestand der eigenen Firma ist denkbar. Durch die Steuervorteile fallen f?r Herrn Mustermann nur circa 200 EUR Eigenleistung an. Ohne diese Vorteile erh?ht sich der Betrag um mehrere Hundert Euro. „Selbst unter Annahme einer pessimistischen Wertsteigerung der Immobilie am Standort Karlsruhe beispielsweise hat der Eigent?mer nach 10 Jahren bei einer Ver?u?erung so einen steuerfreien Verm?gensaufbau von knapp 190.000 EUR realisiert“, erkl?rt der Immobilien-Experte. „Dieser unterliegt nicht der Einkommens-, Umsatz- oder sonstiger Steuer und kann Brutto wie Netto verwendet werden.“
Keywords:Immobilien, Steuern, Sparen, Kapitalanlage,
Powered by WPeMatico