Rechtliche Betreuung Teil 2

Rechtliche Betreuung beantragen: So ist der Ablauf

Ob es zu einer rechtlichen Betreuung kommt, entscheiden die Betreuungsgerichte. Sie werden t?tig, sobald ihnen ein entsprechender Antrag auf rechtliche Betreuung vorliegt. Stellen d?rfen diesen Antrag die Betroffenen selbst, aber auch andere Personen wie etwa Familienangeh?rige.
Ebenso kann ein ?rztliches Gutachten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, welches die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung untermauert.

Die Richter pr?fen im Einzelfall, ob und in welchem Rahmen eine rechtliche Betreuung angemessen ist. Die Kosten des Verfahrens m?ssen die Betreuten in der Regel selbst tragen. Sind sie dazu finanziell nicht in der Lage, springt der Staat ein.
Die Frage, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt wird und in welchem Rahmen dieser die Betreuung ?bernimmt, entscheidend ebenso das Betreuungsgericht. Entscheidend ist, dass das Gericht die W?nsche der zu betreuenden Person bei der Wahl des Betreuers ber?cksichtigt. Die als Betreuer gew?hlte Person muss anschlie?end eine Einverst?ndniserkl?rung ausf?llen und unterschreiben.

Wann darf kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden?
Eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung allein ist oft noch kein Grund, einen rechtlichen Betreuer zu bestellen. Es muss immer auch ein F?rsorgebed?rfnis hinzutreten. Das hei?t, der oder die Betroffene kann sich aufgrund der Erkrankung nicht mehr eigenst?ndig etwa um Verm?gens-, Renten- oder Wohnungsangelegenheiten k?mmern.

Es gibt keinen Zwang zu einer rechtlichen Betreuung. Gegen den Willen der Betroffenen darf diese nicht angeordnet werden. Beschweren sich Betroffene ?ber eine Entscheidung, so muss das Betreuungsgericht ihren Einwand pr?fen.
Ausnahmen sind: Die Betreuten sind durch Krankheiten wie Schizophrenie oder Demenz geistig bereits zu stark eingeschr?nkt, um selbstst?ndig rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Auch kommt eine rechtliche Betreuung nicht infrage, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder noch erstellt werden kann – oder wenn die Angelegenheiten des Betroffenen auch von anderen Hilfsstellen wie etwa dem Sozialdienst geregelt werden k?nnen.

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