Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

ARAG Experten informieren ?ber die verk?rzte Speicherfrist von Schufa-Eintr?gen

Wer einen Handyvertrag abschlie?t, Miet-, Kauf- oder Leasingvertr?ge unterzeichnet oder einen Kredit aufnimmt, kann von der Schutzgemeinschaft f?r allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, erfasst werden. Auch wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann und sogar Privatinsolvenz anmelden muss, ist der Auskunftei bekannt. Drei Jahre lang waren diese Daten bisher bei der Schufa gespeichert und verhinderten jeden schnellen wirtschaftlichen Neuanfang. Nun hat die Organisation die Speicherfrist auf sechs Monate verk?rzt. Was das f?r Verbraucher bedeutet und weitere Hintergr?nde zur Schufa, erl?utern die ARAG Experten.

Das ist neu
Die Schufa wei?, wie man hei?t, wo man wohnt, wie alt man ist, wie viele Konten, Kreditkarten oder Handyvertr?ge man besitzt. Auch gew?hrte Kredite werden erfasst; sie bleiben nach vollst?ndiger R?ckzahlung statt bisher 36 jetzt nur noch sechs Monate lang gespeichert. Nach Information der ARAG Experten werden auch alle Eintr?ge zu einer Restschuldbefreiung nach durchlaufener Verbraucherinsolvenz, auch bekannt als Privatinsolvenz, die zum Stichtag 28. M?rz 2023 l?nger als sechs Monate gespeichert waren, r?ckwirkend gel?scht. Dadurch k?nnen Betroffene schneller einen unbelasteten Neuanfang wagen. Selbst t?tig werden m?ssen betroffene Verbraucher nach Auskunft der Schufa nicht, da die L?schung automatisch erfolgt.

Die Grundidee und ihre Grenze
Die Grundidee der fast 100 Jahre alten Organisation ist durchaus berechtigt: Die Schufa soll ihre Mitglieder – z. B. Banken, Einzelh?ndler, Wohnungseigent?mer oder Versicherungen – vor finanziellen Verlusten und schlechter Zahlungsmoral sch?tzen. Aber Verbraucher haben nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Fluch oder Segen?
F?r den Verbraucher kann die Speicherung von Daten bei der Schufa einerseits ein Vorteil sein, da durch Ausk?nfte seine Kreditw?rdigkeit schnell zu beweisen ist. ARAG Experten weisen allerdings auch auf m?gliche unangenehme Konsequenzen hin. So kann z. B. eine vergessene Handyrechnung unter Umst?nden dazu f?hren, dass man kein Konto mehr er?ffnen kann, keine Wohnung findet oder keinen Versicherungsvertrag bekommt, weil sich die Unternehmen bei der Schufa nach der Zahlungsmoral des potenziellen Kunden erkundigen. Nachdem zwei Mahnungen verschickt worden sind, kann es zu einem Schufa-Eintrag kommen.

Wie erfahre ich, was gespeichert wurde?
Wer wissen will, welche pers?nlichen Daten die Schufa gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zur Person angefragt hat, kann Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen. Die Schufa ist verpflichtet, jedem Antragsteller einmal j?hrlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft zu erteilen. In der Auskunft sind alle Eintr?ge mit Erkl?rungen zu einzelnen Berechnungsmethoden enthalten. So k?nnen Verbraucher erkennen, ob die Daten falsch, unvollst?ndig oder veraltet sind und diese Eintr?ge der Schufa melden. Bei Korrekturw?nschen kann es helfen, entsprechende Nachweise mitzuschicken.

Was ist Scoring?
Entscheidend sind nach Auskunft der ARAG Experten die so genannten Score-Werte. Sie gehen weit ?ber die ?blichen Informationen zum Bestand von Konten oder Kreditkarten hinaus. Darin enthalten sind soziodemografische Daten, wie etwa Wohnadresse oder die Dauer von Mietverh?ltnissen. Wer demnach oft die Bank oder Wohnung wechselt oder eben mal vergisst, dass die Handyrechnung bereits angemahnt war, kann trotz ansonsten guter Bonit?t schnell einen schlechten Score erreichen. Und das kann dazu f?hren, dass Kredite nicht oder nur teuer vergeben werden oder der Zahnarzt nur gegen Vorkasse zum Bohrer greift. Andererseits kann ein Immobilienkredit sich positiv auf den Score auswirken, weil Kreditnehmer das Vertrauen der kreditgebenden Bank genie?en.

Auskunft dar?ber, wie genau die Schufa eine Kreditw?rdigkeit berechnet hat, muss ?brigens nicht erteilt werden. Die Scoreformel bleibt als Gesch?ftsgeheimnis gesch?tzt (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 156/13).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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