Möge die (Voll)Macht mit ihnen sein…

Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht

Dass Mitarbeiter in Unternehmen unterschiedliche Befugnisse haben, ist unbestritten. Zu den besonderen Befugnissen, die nur wenigen Mitarbeitern zukommen, z?hlt die Vollmacht. In der Pr?fung wird dieses Thema aufgegriffen, indem nach einer Einteilung dieser Mitarbeiter gefragt wird. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, wie Mitarbeiter nach Art und Umfang ihrer Vollmacht unterschieden werden k?nnen.

Da Unternehmsinhaber selten alle anfallenden Aufgaben und Pflichten selbst wahrnehmen k?nnen, ist es sinnvoll und praktikabel, einigen ausgew?hlten Mitarbeitern bestimmte Vollmachten zu erteilen. Dies reicht von kleineren Vollmachten, etwa f?r Eink?ufe, bis hin zur Vollmacht f?r komplexe und weitreichende Unternehmensentscheidungen. Indem die bevollm?chtigte Person im Rahmen dieser Vollmacht eigenst?ndig handeln kann, wird die Unternehmensleitung entlastet, und das Unternehmen bleibt handlungsf?hig.

Drei wesentliche Mitarbeitergruppen

Eine Unterteilung der Mitarbeiter nach ihrer Vollmacht k?nnte wie folgt aussehen:

-Handlungsbevollm?chtigte,

-Prokuristen und

-Generalbevollm?chtigte.

Damit ist die urspr?ngliche Frage, wie Mitarbeiter nach ihrer Vollmacht eingeteilt werden k?nnen, beantwortet.
In der m?ndlichen Pr?fung liegt nun m?glicherweise die Frage in der Luft: „Was ist der Unterschied zwischen Handlungsvollmacht und Prokura?“

Die Generalvollmacht ist die umfangreichste Vollmacht. Generalbevollm?chtigte stehen nahezu auf gleicher Ebene wie der Vollmachtgeber selbst. Sie k?nnen beispielsweise Steuererkl?rungen und Jahresabschl?sse unterzeichnen oder Grundst?cke belasten oder verkaufen, aber auch eine Insolvenz des Unternehmens beantragen. Ebenso wie die Unternehmensleitung k?nnen Generalbevollm?chtigte auch Prokura erteilen.

Die Prokura ist die zweitst?rkste Art der Vollmacht. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. Sie kann auf das Innenverh?ltnis begrenzt und wahlweise als Einzel- oder Gesamtprokura festgelegt werden.

Die Handlungsvollmacht ist auf bestimmte Handlungsbereiche beschr?nkt und damit mit weniger Befugnissen verbunden als die Prokura. Sie kann sowohl von Generalbevollm?chtigten als auch von Prokuristen erteilt werden.

Das komplette, kostenlose Video „Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).

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