Steuern sparen für jedermann

ARAG Experten ?ber h?here Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche T?tigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen k?nnen Berufst?tige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim h?uslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen ?berblick.

Neue Home-Office-Regel
Seit Anfang 2023 ist die w?hrend der Corona-Pandemie eingef?hrte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Au?erdem ist der m?gliche H?chstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem f?r Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch f?r K?chentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie betr?gt pro Tag, der ?berwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro f?r maximal 210 Tage pro Jahr – insgesamt also 1.260 Euro. Bis Ende 2022 konnten maximal 600 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Strenge Voraussetzungen f?r Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen f?r die steuerliche Absetzbarkeit eines h?uslichen Arbeitszimmers sind gestiegen. Bis Ende 2022 konnten Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Lehrer oder Au?endienstmitarbeiter, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verf?gung stand, j?hrlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten f?r das Arbeitszimmer geltend machen. Diese Regelung wurde abgeschafft. Seit Anfang 2023 kann allerdings auch in diesen F?llen die Home-Office-Pauschale in Anspruch genommen werden. Stellt das h?usliche Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der Arbeit dar, was vor allem f?r Selbstst?ndige zutrifft, k?nnen laut ARAG Experten nach wie vor s?mtliche daf?r anfallende Kosten abgezogen werden. Alternativ kann aber auch hier nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Werbungskosten
In Deutschland werden Werbungskosten im Einkommensteuergesetz (Paragraf 9 EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen T?tigkeit hat und die er von der Steuer absetzen kann. Die Voraussetzung daf?r ist laut ARAG Experten, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen T?tigkeit stehen, notwendig und angemessen sind. Es z?hlen nicht nur Kosten f?r die Erhaltung und die Sicherung des aktuellen Jobs zu den Werbungskosten, sondern auch Ausgaben, die anfallen, wenn man auf der Suche nach einem neuen Job ist, wie beispielsweise Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespr?ch oder vorbereitende Fachliteratur.

H?here Pauschale in 2023
Jeder Arbeitnehmer kann einmal j?hrlich eine Pauschale f?r Werbungskosten von der Steuer abziehen – und zwar ohne dem Finanzamt Belege oder Nachweise vorzulegen. Bis 2022 galt ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro; f?r 2023 liegt dieser laut ARAG Experten bei 1.230 Euro. Wer weitere Werbungskosten absetzen will, muss entsprechende Nachweise einreichen. Wer allerdings niedrigere oder gar keine Werbungskosten hat, bekommt trotzdem automatisch den maximalen Pauschbetrag von seinen Eink?nften aus nichtselbstst?ndiger T?tigkeit abgezogen. Laut ARAG Experten haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf den ungek?rzten Abzug der Werbungskosten. Arbeitnehmer, die mehreren T?tigkeiten nachgehen, k?nnen die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Werbungskosten auch in Elternzeit und f?r Rentner
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Rentnern sowie Empf?ngern von Versorgungsbez?gen, wie etwa Betriebsrenten, automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr zusteht. Dar?ber hinaus k?nnen auch Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, Werbungskosten absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen f?r ein h?usliches Arbeitszimmer handeln oder um die Anschaffung von Arbeitsmitteln, um die berufliche T?tigkeit wieder aufzunehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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