Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

ARAG Experte Tobias Klingelh?fer ?ber Resturlaub und ?berstunden

Die Urlaubsanspr?che von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Seit einigen Jahren ist auch der Resturlaub aus dem Vorjahr gesch?tzt und darf nicht mehr automatisch verfallen. Was genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, erkl?rt ARAG Experte Tobias Klingelh?fer.

Wie viel bezahlter Jahresurlaub steht Arbeitnehmern zu?
Tobias Klingelh?fer: Grunds?tzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Das sind bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Kalenderjahr und bei einer 5-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmer 20 Arbeitstage Urlaub.

Was geschieht mit Urlaubstagen, die am Ende des Jahres noch ?brig sind?
Tobias Klingelh?fer: Nach M?glichkeit sollte der Jahresurlaub im laufenden Kalender genommen werden, denn er ist ja dazu da, dass sich Arbeitnehmer erholen. Wenn es aber dringende pers?nliche oder betriebliche Gr?nde gab, weshalb der Urlaub nicht vollst?ndig genommen werden konnte, darf der Resturlaub bis zum 31. M?rz ins Folgejahr mitgenommen werden. Diese Tage werden dann zum neuen Jahresurlaub hinzugez?hlt.

K?nnen restliche Urlaubstage verfallen?
Tobias Klingelh?fer: Seit einem Urteil des Europ?ischen Gerichtshofes vor einigen Jahren (Az.: C 619/16 und C 684/16) d?rfen Urlaubsanspr?che am Jahresende nicht mehr automatisch verfallen, wenn Arbeitnehmer nicht alle Tage ausgesch?pft haben. Es liegt seither in der Verantwortung von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter explizit und nachweislich darauf hinzuweisen, dass nicht genutzte Urlaubstage am Jahresende verfallen. Gleichzeitig m?ssen sie ihren Mitarbeitern nat?rlich auch die M?glichkeit einr?umen, die restlichen Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Erst dann kann der Resturlaub verfallen. Kurz vor Weihnachten soll es allerdings eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes dar?ber geben, ob Resturlaub gar nicht mehr verj?hren darf. Das k?nnte sogar r?ckwirkend der Fall sein, so dass Arbeitnehmer noch Anspruch auf jahrealten Urlaub haben.

M?ssen nicht genommene Urlaubtage ausgezahlt werden?
Tobias Klingelh?fer: Grunds?tzlich gilt, dass Resturlaub nicht finanziell abgegolten werden darf. Denn es soll ja verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize auf ihren Erholungsurlaub verzichten. Wer sich seinen Resturlaub auszahlen lassen m?chte, hat beispielsweise dann einen Anspruch darauf, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet und noch alten Urlaub ?brig hat. Dann spricht man von Urlaubsabgeltung.

Was geschieht mit ?berstunden am Jahresende?
Tobias Klingelh?fer: ?berstunden verfallen in der Regel erst nach drei Jahren. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung dar?ber, bis wann ?berstunden abgebaut oder bezahlt werden m?ssen. Durch entsprechende Klauseln in Arbeits- oder Tarifvertr?gen kann der Anspruchszeitraum auf bis zu drei Monate verk?rzt werden. Im Normalfall m?ssen Arbeitgeber ?berstunden verg?ten. Oft ziehen es Arbeitgeber aber vor, die ?berstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Der muss allerdings vertraglich festgehalten sein, damit er rechtsg?ltig ist. Steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Abbau von ?berstunden durch Freizeitausgleich untersagt, dann bleibt dem Chef nichts anderes ?brig, als f?r geleistete ?berstunden zu bezahlen.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf halbe Urlaubstage?
Tobias Klingelh?fer: Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet halbe Urlaubstage zu gew?hren, auch wenn sie grunds?tzlich Urlaubsw?nsche ihrer Arbeitnehmer ber?cksichtigen m?ssen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer ?ber viele Jahre durchschnittlich zehn halbe Urlaubstage pro Jahr gew?hrt bekommen, um seiner Familie bei der Weinernte zu helfen. Doch irgendwann genehmigte der Chef nur noch maximal sechs halbe Urlaubstage im Jahr. Der Arbeitnehmer klagte mit dem Argument, dass es von Beginn an diese Regelung gegeben habe, wodurch eine betriebliche ?bung entstanden sei. Doch davon ist erst die Rede, wenn alle Betriebsangeh?rigen oder zumindest eine gro?e Gruppe der Arbeitnehmer davon Gebrauch machen (Landesarbeitsgericht Baden-W?rttemberg, Az.: 4 Sa 73/18).

Weitere interessante Informationen zum Bundesurlaubsgesetz unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/

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