Die Finanzverwaltung wird pingelig

Essen – Die Betriebspr?fungen werden zurzeit wieder h?ufiger. Die Finanzverwaltung versucht, Steuernachzahlungen nach dem Motto „egal wie“ zu generieren. „Neuester Spielplatz der Betriebspr?fer ist die Thematik Privatentnahmen und Privateinlagen, insbesondere bei Unternehmen mit gro?em Bargeldverkehr,“ berichtet Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert.

Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, wenn ein Unternehmer Bargeld aus der Kasse entnimmt oder einlegt, dass er sogenannte Eigenbelege erstellen muss, aus denen dann ersichtlich ist, was sowieso aus dem Kassenbericht hervorgeht, n?mlich: Betrag der Entnahme/Einlage, Datum der Einlage, Unterschrift.

Wenn also diese sogenannten Eigenbelege fehlen, vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Kassenf?hrung nicht ordnungsgem?? ist und eine nicht ordnungsgem??e Kassenf?hrung f?hrt zu einer Zusch?tzungsm?glichkeit.

Steuerberater Roland Franz betont deshalb: „Auch wenn es l?cherlich erscheinen mag, sollten Sie davon betroffen sein, schreiben Sie bitte solche Eigenbelege und heften sie zu dem jeweiligen Kassenbeleg, auf dem diese Eintragung vorgenommen wurde. Und auch, wenn es zus?tzliche Arbeit bereitet, denken Sie daran, dass die Finanzverwaltung nur Ihr Bestes will – Ihr Geld.“

Um derartige Probleme von vornherein zu vermeiden und sich Arbeit zu ersparen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, Bargeld aus der Kasse ausschlie?lich auf das betriebliche Bankkonto einzuzahlen und anschlie?end vom betrieblichen Bankkonto eventuell einen Dauerauftrag einzurichten auf das private Konto. Wenn ?ber das private Konto keinerlei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben flie?en, ist dieses Privatkonto nicht Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Werden von diesem Konto Barentnahmen entnommen, ist dies steuerlich nicht relevant.

Auf diesem Weg vermeidet man die Aufzeichnungspflichten der Privatentnahmen und Privateinlagen.

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