Die wichtigsten Maßnahmen zur Steuerentlastung 2022

Essen – „Nicht nur die h?heren Energiekosten belasten derzeit alle Haushalte. Auch die Inflation ist so hoch wie lange nicht“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, und beruhigt gleichzeitig: „F?r einen finanziellen Ausgleich hat das Bundeskabinett Ma?nahmen zur Steuerentlastung beschlossen. Im Fokus der Erleichterungen stehen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pendler im Besonderen. So umfasst eine Ma?nahme zum Beispiel die Anhebung der Entfernungspauschale, die befristet bis zum Jahr 2026 gilt.“

Boni f?r Eltern und Berufst?tige

Zus?tzlich gibt es folgende Entlastungen f?r Berufst?tige, Eltern, Autofahrer und Nutzer ?ffentlicher Verkehrsmittel wegen der hohen Energiekosten 2022.

300 Euro Bonus f?r Berufst?tige

Berufst?tige erhalten einmalig 300 Euro Bonus zus?tzlich zum Gehalt 2022. F?r Selbstst?ndige sinkt einmalig um 300 Euro die im Voraus zu zahlende Einkommensteuer.

100 Euro Kinderbonus

Eltern erhalten 2022 zus?tzlich 100 Euro f?r jedes Kind, f?r das sie im Juli 2022 Kindergeld erhalten. Das Geld zahlt die Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld aus.

Ab Oktober 12 Euro Mindestlohn

„2022 erh?ht sich der Mindestlohn gleich zweimal. Ab Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und ab Oktober soll er 12 Euro Bruttolohn pro Stunde betragen. Zudem ist geplant, dass die monatliche Verdienstgrenze f?r Minijobs ab Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro steigt“, f?hrt Steuerberater Roland Franz aus.

Anhebung des Grundfreibetrages

Durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz werden Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag ab 2022 angehoben. Laut Steuerberater Roland Franz bedeutet das, dass der h?here Grundfreibetrag eine geringere Steuerlast erwirkt und bei Arbeitnehmern die r?ckwirkende ?nderung zum 01.01.2022 in der n?chsten Lohnsteuerabrechnung ber?cksichtigt wird.

Anhebung der Entfernungspauschale bereits im laufenden Jahr 2022

?ber die Anhebung des Grundfreibetrages hinaus enth?lt das Steuerentlastungsgesetz 2022 weitere Steuerentlastungen z.B. die Erh?hung der Entfernungspauschale. Sie betr?gt r?ckwirkend ab dem 1. Januar 2022 ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent. Bisher betr?gt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Arbeitnehmer k?nnen die Anpassung eines/ihres Freibetrags im Lohnsteuer-Erm??igungsverfahren wegen der h?heren Entfernungspauschale beantragen.

Dazu erg?nzt Steuerberater Roland Franz: „Einen Steuerfreibetrag kann man mit dem Formular ‚Antrag auf Lohnsteuer-Erm??igung‘ beantragen; selbstverst?ndlich kann ein Steuerberater das ?bernehmen.“

Mit Solaranlage Steuern sparen

Selbstst?ndige sollen auch 2022, wie seit 2020 bewegliche Wirtschaftsg?ter schneller abschreiben d?rfen und Steuern sparen. Das gilt nicht nur f?r neue Firmenwagen, sondern auch f?r neue Solaranlagen, wenn sie damit Gewinne erzielen wollen.

Sachbez?ge bis 50 Euro im Monat steuerfrei

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn geh?rt neben der monatlichen Geld?berweisung grunds?tzlich auch Sachlohn, den der Arbeitgeber gew?hrt. Sachbez?ge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Freigrenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahreswechsel 2021/2022 von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. ?berschreitet der Wert die Schwelle, m?ssen Angestellte den gesamten Sachbezug versteuern und nicht nur den ?bersteigenden Teil.

Besonders beliebt, um die Freigrenze auszusch?pfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tankkarten und Shopping-Gutscheine. Steuerberater Roland Franz weist aber darauf hin, dass sie zweckgebunden sein m?ssen und ausschlie?lich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus einem festgelegten Angebot berechtigen. Der Arbeitgeber muss sie au?erdem zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gew?hren. Gehaltsumwandlungen oder ein Gehaltsverzicht bringen keinen Steuervorteil.

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