Fristverlängerung zur Erklärung der Grundsteuer: Schritt in die richtige Richtung

Haus & Grund Hessen begr??t Verl?ngerung bis Ende Januar 2023

Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2022 – Heute wurde bekannt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererkl?rung einmalig bis Ende Januar 2023 verl?ngert wurde. Urspr?nglich sollte die Frist bereits Ende Oktober dieses Jahres enden. In Hessen haben bis dato erst rund 38 Prozent der 2,8 Millionen betroffenen Immobilieneigent?mer ihre Grundsteuererkl?rung eingereicht.

Hierzu Younes Frank Ehrhardt, Gesch?ftsf?hrer von Haus & Grund Hessen:

„Wir begr??en die Fristverl?ngerung bei der Abgabe der Grundsteuererkl?rung in Hessen. Damit wird unsere Forderung in die Tat umgesetzt. Die Fristverl?ngerung war angesichts des verh?ltnism??ig geringen R?cklaufs von gerade einmal 38 Prozent absehbar. Ohnehin war die Frist von vier Monaten, welche auch noch ?ber den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, hat die Situation zus?tzlich erschwert. Es war mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp 2/3 und damit mehr als 1,7 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigent?mer in den kommenden drei Wochen eine Erkl?rung abgeben w?rden. So bleibt der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit, die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen. Wir appellieren an die Immobilieneigent?mer, die Fristverl?ngerung zur Abgabe der Grundsteuererkl?rung zu nutzen.“

Hintergrund der Pflicht zur Erkl?rung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgem?? ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.

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