Zwangsarbeits-Verbot der EU: Ein enormes wirtschaftliches Risiko für Hersteller mit komplexer Produktion

Expertenkommentar von Sarah Carpenter, Director of Corporate Responsibility bei Assent

Komplexen Herstellern drohen gewaltige finanzielle Sch?den, wenn sie das von der EU-Kommission initiierte Verbot von G?tern aus Zwangsarbeit nicht umsetzen k?nnen. Das geplante Gesetz ist weitreichend und geht ?ber ?hnliche Regularien wie den US-amerikanischen UFLPA (Uyghur Forced Labor Prevention Act) hinaus. Es reiht sich ein in eine Reihe weiterer Gesetze der letzten Jahre, die ESG-Aspekte in Liefer- und Versorgungsketten betreffen. F?r Hersteller mit umfangreicher und komplexer Produktion wird es immer dringender, Transparenz und auskunftsf?hige Daten ihrer Supply Chain sicherzustellen.

Zwangsarbeit: Komplexe Hersteller stehen grunds?tzlich im Risiko

Die UN berichtet, dass heute 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit leben – mehr als im Jahr 2016. Manufacturing und Agrarwirtschaft sind dabei zwei der Sektoren, die der Report besonders hervorhebt. Und ?ber die H?lfte der Zwangsarbeit findet im Asiatisch-Pazifischen Raum statt, also dort, wo Hersteller im Bereich Automobil, Manufacturing oder Electronics h?ufig ihre Produktion oder Rohstoffquellen haben. Angesichts dessen ist klar: Nahezu alle komplexen Hersteller sind dem Risiko ausgesetzt, dass es an einem Punkt ihrer Versorgungskette zu Zwangsarbeit kommt.

Gem?? dem Entwurf der EU-Kommission reicht ein einziger betroffener Bestandteil aus, damit ein komplettes Produkt als von Zwangsarbeit betroffen gilt. Bei der Umsetzung m?chte die EU dabei einen Ansatz verfolgen, der auf einer Risikobewertung anhand der vorhandenen Informationen sowie der Gr??e der Unternehmen fundiert. Au?erdem sollen die Produkte an einem m?glichst fr?hen Zeitpunkt der Wertsch?pfungskette vom Markt entfernt werden. Gro?e Produzenten sind also mit h?herer Wahrscheinlichkeit von den unmittelbaren Konsequenzen der Richtlinie betroffen als KMUs oder H?ndler.

Gewaltige finanzielle Konsequenzen sind m?glich

In Zwangsarbeit hergestellte G?ter sollen von den Zollbeh?rden an den Au?engrenzen der EU gestoppt werden. Nicht nur d?rfen sie in Folge nicht auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden, auch ein Re-Export, um sie auf einem anderen Markt zu handeln, wird verboten. Betroffene G?ter m?ssen also zerst?rt werden. Kommen Unternehmen dem nicht nach, sind weitere Strafen m?glich. Neben diesen finanziellen Sch?den drohen zudem Reputationssch?den bei Kunden und Verbrauchern, sofern die ?ffentlichkeit sich mit spezifischen F?llen besch?ftigt. Betroffene Produkte werden in der ICSMS-Datenbank gelistet.

Nachweisf?higkeit wird zur wirtschaftlichen Grundlage

Die EU hat Leitlinien angek?ndigt, die Informationen f?r die Risikobewertung von Zwangsarbeit enthalten werden und Hilfestellungen, wie die Sorgfaltspflichten erf?llt werden k?nnen. Die unabdingbare Grundlage f?r alle gef?hrdeten Hersteller wird dabei, ?ber die eigene Versorgungskette auskunftsf?hig zu sein. Transparenz und Reporting-taugliche Daten sind die Basis f?r den Nachweis, dass die eigene Produktion in vollem Umfang zwangsarbeitsfrei ist, um Untersuchungen zu beenden oder vermeiden. Es wird noch dauern, bis das Gesetz mit seinen Anforderungen im Detail ausformuliert ist, dennoch k?nnen Hersteller bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen, indem sie sich an einem existierenden Leitfaden der EU zu Forced Labour Due Diligence orientieren. ESG-Compliance entwickelt sich zur Grundlage f?r den Marktzugang.

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