Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) trifft beteiligte Parteien weitestgehend unvorbereitet

Die ABA-VwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen f?r die Abfallbehandlung (Durchf?hrungsbeschluss (EU) 2018/1147 vom 10.08.2018) sowie des Durchf?hrungsbeschlusses Anforderungen f?r die Schlackenaufbereitung (EU) 2019/2010 vom 12. November 2019 (EU) in nationales Recht. Seit Anfang des Jahres ist die Verwaltungsvorschrift in Kraft. Die ABA-VwV ist additional zur TA Luft zu verstehen. Sie enth?lt erg?nzende Anlagentypen, die in der TA Luft nicht geregelt sind, sowie erweiterte oder angepasste Anforderungen zu vorhandenen Anlagentypen. Die Sanierungsfrist f?r Altanlagen l?uft bereits im August 2022 (Anlagen nach Nr. 5.4.8.11f im Dezember 2023) aus. F?r kritische Komponenten bei IED-Anlagen sind teilweise halbj?hrlich Messungen durchzuf?hren, unter bestimmten Voraussetzungen kann auf ein einj?hriges Messintervall verl?ngert werden.




Die Anforderungen der ABA-VwV k?nnen Projekte ma?geblich beeinflussen. Deshalb ist speziell bei Genehmigungsverfahren zu pr?fen, ob und welche Anforderungen der ABA-VwV f?r das jeweilige Vorhaben gelten. Beh?rden und Betreiber stehen hier unter entsprechendem Zeit- und Handlungsdruck.

Im Rahmen der M?ller-BBM Fachgespr?che am 5./6. Oktober 2022 wird Herr Thomas Heimb?rge vom TLNUG sich in seinem Vortrag unter anderem den Themen bei der Umsetzung der ABA-VwV widmen.

Die Liste der betroffenen Anlagentypen ist lang und umfasst alle Anlagen der Nummern 8.9.1, 8.10 und 8.11 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

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