Berufsbetreuer 2023 – Der Bundesrat stimmt der Betreuerregistrierungsverordnung mit Maßgaben zu

Eine wichtige Meldung der HELP Akademie zum Sachkundenachweis ab 2023

In seiner Sitzung am 8. Juli hat der Bundesrat der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zugestimmt, die Zustimmung jedoch an gewisse ?nderungen gekn?pft.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu den ?nderungen der L?nderkammer verhalten wird.

Umfang des Sachkundelehrgangs (Sachkundenachweis 2023)
Der urspr?ngliche Entwurf der Verordnung sah f?r die Sachkundelehrg?nge einen Zeitumfang von 360 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Der Bundesrat hat – der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgend – einem Umfang von mindestens 270 Zeitstunden einschlie?lich Vor- und Nachbereitungszeit zugestimmt. Es bleibt also bei den vorgegebenen 11 Modulen mit 11 Pr?fungen am Ende eines jeden Moduls um das Zertifikat zu erhalten, so wie es auch im Entwurf der Verordnung angedacht war.
Die Teilnehmer*innen dieses Lehrgangs erhalten bei der HELP Akademie (Ausbildung Berufsbetreuer) zuk?nftig eine Teilnahmebest?tigung mit allen aufgef?hrten Unterrichtseinheiten, ein Zeugnis und ein Zertifikat.

Selbstlernphasen
Kursteilnehmer*innen mit einem Hochschulabschluss sollen bis zu 50 Prozent der Zeitstunden eines Moduls des Sachkundelehrgangs in Selbstlernphasen absolvieren k?nnen, f?r alle anderen Teilnehmer*innen gilt ein Anteil von bis zu 15 Prozent.
Diese Regelung gilt nicht f?r Modul 10 – Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer und Modul 11 – Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterst?tzten Entscheidungsfindung. In diesen beiden Modulen ist Anwesenheit vorgeschrieben.

Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (? 7 BtRegV)
Die Stammbeh?rde soll auf Antrag im Einzelfall die Sachkunde vermuten k?nnen, wenn der Antragsteller Teilbereiche der geforderten Kenntnisse anderweitig als durch betreuungsspezifische Bildungsg?nge (? 5 BtRegV) oder den Sachkundelehrgang (? 6 BtRegV) nachweisen kann und ?ber eine mehrj?hrige f?r die F?hrung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung verf?gt, oder eine entsprechend mehrj?hrige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer hat.
Hier sind wir guter Dinge, dass der jetzt schon sehr in die Tiefe gehende Berufsbetreuerlehrgang der HELP Akademie ( Ausbildung Berufsbetreuer) Anerkennung finden wird. Besonders f?r die zertifizierten Berufsbetreuer*innen ab 2020, die bereits aktiv in der Betreuung t?tig sind. Der Bestandsschutz greift f?r Betreuer*innen die schon in 2019 ihre T?tigkeit aufgenommen haben.

Vollprivilegierung f?r Volljuristen und Sozialp?dagogen/Sozialarbeiter
Die Sachkunde soll f?r Antragsteller mit der Bef?higung zum Richteramt und Absolventen der Studieng?nge Sozialp?dagogik und Soziale Arbeit als nachgewiesen gelten. F?r diesen Personenkreis war urspr?nglich lediglich eine Teilprivilegierung vorgesehen.
Die Teilnehmer*innen mit den oben genannten Bef?higungen und der Zertifizierung durch die bestandene Pr?fung des Berufsbetreuerlehrgangs der HELP Akademie sollten somit allerbeste Voraussetzungen haben, besonders wenn sie schon aktiv als Berufsbetreuer*innen arbeiten (Ausbildung Berufsbetreuer)

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