Fördermittel für energetische Sanierung – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wo Hausbesitzer finanzielle Unterst?tzung f?r den Umbau erhalten

Eine energetische Sanierung oder Modernisierung macht ein Wohnhaus zwar umweltfreundlicher, ist aber meist auch mit hohen Kosten verbunden. Der Staat unterst?tzt Hausbesitzer daher mit finanziellen F?rdermitteln. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, stellt die unterschiedlichen Programme vor und erkl?rt, worauf Hausbesitzer achten sollten.

Steuerliche F?rderung

Wer bei einem energetischen Umbau des Eigenheims Geld sparen m?chte, sollte die entsprechenden Kosten in der Steuererkl?rung angeben. „Denn ?ber eine Steuererm??igung f?rdert die Politik Ma?nahmen, die den Energiebedarf von Wohngeb?uden senken, wenn diese mindestens zehn Jahre alt sind und selbst genutzt werden“, erl?utert Michaela Rassat. Dar?ber hinaus gelten folgende Voraussetzungen: Die geplanten Umbauten m?ssen die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsma?nahmen-Verordnung (ESanMV) erf?llen und von einem Fachunternehmen durchgef?hrt werden. Pflicht ist au?erdem die Zahlung per ?berweisung und die Erstellung einer Rechnung. „Erf?llen Hausbesitzer diese Anforderungen, k?nnen sie 20 Prozent der Umbaukosten und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererkl?rung angeben“, so die Juristin von ERGO.

F?rderung von Einzelma?nahmen

Hauseigent?mern stehen au?erdem verschiedene F?rderprogramme von Bund und L?ndern zur Verf?gung. Mit verg?nstigten Krediten oder Zusch?ssen k?nnen zum Beispiel Einzelma?nahmen gef?rdert werden wie Heizungstausch oder -optimierung, Ma?nahmen an der Geb?udeh?lle, eine D?mmung der Au?enw?nde oder der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung. „Die KfW F?rderbank bietet hier einen Kredit von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von zum Beispiel 20 Prozent f?r die D?mmung von W?nden, Dachfl?chen und Geschossdecken“, sagt Rassat. „Auch beim Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) k?nnen Hausbesitzer f?r Einzelma?nahmen einen Zuschuss beantragen. Der Betrag ist genauso hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelma?nahme f?rdert das BAFA mit bis zu 50 Prozent und maximal 2.500 Euro j?hrlich bei Ein- und Zweifamilienh?usern.“ Hauseigent?mer, die sich f?r eine Sanierung interessieren, sollten gr?ndlich pr?fen, welches F?rderprogramm f?r sie in Frage kommt. Wichtig: Antr?ge m?ssen sie vor Beginn der Umsetzung stellen. ?brigens: Manche Programme der KfW und der BAFA lassen sich miteinander kombinieren.

KfW-Kredit: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Dar?ber hinaus f?rdert die KfW nicht nur spezielle Einzelma?nahmen, sondern zus?tzlich alle energetischen Ma?nahmen, mit denen das Eigenheim eine sogenannte Effizienzhaus-Stufe erreicht. „Dieser Wert gibt an, wie energieeffizient ein Geb?ude im Gegensatz zu einem Standardgeb?ude ist. Wie hoch der Kredit und der Tilgungszuschuss ausfallen, h?ngt von der erzielten Effizienzhaus-Stufe ab“, erkl?rt die ERGO Juristin. Wahlweise ist auch ein Sanierungszuschuss m?glich. Hier ist es ebenfalls wichtig, dass Hauseigent?mer den Antrag bei der KfW stellen, bevor der Umbau begonnen hat. Allerdings h?ngt der Erfolg des Antrags auch davon ab, ob aktuell noch F?rdermittel verf?gbar sind.

KfW-F?rderung f?r Fotovoltaikanlagen

Hausbesitzer, die sich f?r den Einbau einer Fotovoltaikanlage interessieren, haben neben der F?rderung f?r Einzelma?nahmen auch die M?glichkeit, einen Kredit f?r netzeinspeisende Fotovoltaikanlagen bei der KfW zu beantragen. Diesen erhalten sie f?r Solarstromanlagen auf D?chern, an Fassaden oder auf Freifl?chen, die dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) entsprechen. Voraussetzung ist, dass sie einen Teil der erzeugten Energie in das Stromnetz einspeisen oder verkaufen. Der zinsverg?nstigte Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ausmachen und bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Den Antrag m?ssen Interessenten vor Beginn des Vorhabens bei einer Bank oder Sparkasse stellen.

F?rderung f?r Brennstoffzellentechnologie

F?r den Einbau von station?ren Brennstoffzellensystemen k?nnen Hausbesitzer einen Zuschuss von der KfW von 6.800 Euro erhalten sowie 550 Euro zus?tzlich je angefangene 0,1 kW, die sie erzeugen. Bei einem Brennstoffzellensystem wird der eingesetzte Brennstoff, meist Erdgas, in Strom umgewandelt und die entstehende W?rme zum Heizen genutzt. Um die Leistungen zu erhalten, m?ssen sich Interessenten vor Antragsstellung bei der KfW von einem Energieeffizienzexperten beraten lassen. Diesen finden sie beispielsweise unter www.energie-effizienz-experten.de.

Worauf Hausbesitzer achten sollten

Um die passenden F?rdermittel f?r das eigene Haus zu finden, sollten sich Eigent?mer vorab gr?ndlich informieren. Neben den Programmen der BAFA und der KfW gibt es weitere regionale Angebote, beispielsweise von progres.nrw oder der NRW.BANK. Einige F?rdermittel k?nnen Hausbesitzer auch zusammen in Anspruch nehmen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Steuerverg?nstigung und anderer ?ffentlicher F?rderungen ist allerdings nicht m?glich. Online gibt es verschiedene Datenbanken, die Hausbesitzern bei der Orientierung helfen k?nnen, zum Beispiel die Website der Landesgesellschaft f?r Energie und Klimaschutz oder die F?rderdatenbank des Bundesministeriums f?r Wirtschaft und Klimaschutz.
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