Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ab Anfang Juli 2022 kann die Grundsteuererkl?rung digital abgegeben werden, die wenigsten Privatpersonen wissen, dass dies kostenlos funktioniert.

Grundsteuerreform: Berliner Beh?rde h?lt kostenfreie L?sung bereit, wenige wissen davon. Dies soll doch nicht geheim bleiben? Nein, auf der offiziellen Seite hei?t es: Bitte weiterempfehlen – schnell, unkompliziert und kostenlos; von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigent?mern in Deutschland. „Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten: unb?rokratisch, fair und verfassungsfest“ verk?ndet das Bundesministerium f?r Finanzen fr?hlich. 2018 hatten die obersten Richter Deutschlands getadelt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, sie versto?e gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, denn die Berechnungsdaten seien stark veraltet, so die Begr?ndung. Mit der Reform zum Jahre 2025 entf?llt als Berechnungsgrundlage der bisherige Einheitswert und auf Grundlage des reformierten Grundsteuer – und Bewertungsrecht erfolgt die Neuberechnung. Vorher m?ssen allerdings alle Daten neu erfasst werden. Die Grundsteuerreform zwingt daher alle Eigent?mer (rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes), H?uschen-, Garten-, Land-, Waldbesitzer, auch die, die ein unbebautes Grundst?ck besitzen, das bebaut werden k?nnte, ihre Grundst?cks-Daten zu aktualisieren und aktiv werden. Ansonsten drohen Strafen, Zwangsgelder und Versp?tungszuschl?ge. Im Grunde sind alle Bundesb?rger betroffen, auch Mieter ?ber die Nebenkosten-Abrechnung.

Mammutprojekt f?r Bundesb?rger, Finanz?mter, Steuerberater und Gemeinden

Die Finanz?mter stellen gleichzeitig auf die elektronische Erfassung von Daten um und die Bewertungen m?ssen bis Ende 2024 stehen, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Zudem folgen nicht alle Bundesl?nder einheitlich dem Bundesmodell. Die Mehrzahl der Bundesl?nder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th?ringen) folgen der Reform des Bundesmodells, Baden-W?rttemberg verfolgt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Fl?chenmodell, Hamburg das Wohnlagenmodell, Hessen das Fl?chen-Faktor-Modell und Niedersachsen das Fl?chen-Lage-Modell. Au?erdem sind viele Bundesb?rger zus?tzlich irritiert, weil der Zensus 2022 (registergest?tzte Volksz?hlung) gleichzeitig in die Grundsteuererfassung f?llt, aber die Grundsteuererkl?rungen sind von der Geb?ude- und Wohnungsz?hlungen im Rahmen des Zensus 2022 unabh?ngig!

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teure Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigent?mern helfen wollen.

Das ist alles unn?tig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verf?gung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER. Dieser Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ist vereinfacht zugeschnitten f?r Privatpersonen mit Standardf?llen. Die Grundsteuererkl?rung beziehungsweise Feststellungserkl?rungen k?nnen ab Juli 2022 direkt digital abgegeben werden. F?r Gewerbetreibende ist ELSTER n?tig.

Warum ist das Hilfetool bei Privatpersonen noch so unbekannt?

Dieses kostenfreie Hilfetool darf nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Ein Grund k?nnte sein, dass die Grundsteuer eine Landessteuer ist und die eifers?chtigen Bundesl?nder nicht m?chten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgesch?fte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem B?rger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Online-Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ab Juli 2022 zur Verf?gung und sollte genutzt werden.

Wer Stress vermeiden will, sollte sich ab jetzt vorbereiten und Daten sammeln: zur Art des Geb?udes, Lage des Grundst?cks, Gr??e und Bodenrichtwert, Baujahr, Grundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil am Grundst?ck, Steuernummer und Aktenzeichen des Grundst?cks, Wohnfl?che, Garagen Stellpl?tze und Kontaktdaten beispielsweise.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese
Projektentwickler & Immobilienexperte

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