Alle drei Jahre m?ssen Arbeitgeber eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten ?berpr?fen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, um die Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen und Kaufkraftverluste auszugleichen. In Zeiten hoher Inflation kann das f?r Arbeitgeber zur Herausforderung werden.
Zwei M?glichkeiten stehen Arbeitgebern zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs einer Betriebsrente generell zur Verf?gung: die Orientierung am Verbraucherpreisindex (VPI) oder aber an der Entwicklung der Nettol?hne von vergleichbaren Arbeitnehmergruppen im Unternehmen. Der Gro?teil der Arbeitgeber richtet sich nach dem VPI. Dabei kann sich gerade bei hoher Inflation auch der zweite Weg als eine Option mit Mehrwert erweisen. Denn die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Nettol?hne kann unter Umst?nden au?ergew?hnliche Kostenbelastungen abfedern und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit f?rdern.
Hohe Inflation, hohe Preise – diese Situation hat zur Folge, dass auch Rentenanpassungen sehr hoch ausfallen, sofern sie sich am VPI orientieren. Das birgt in der aktuellen Situation die Gefahr von wirtschaftlichen Engp?ssen f?r Unternehmen. „Die Liquidit?t in vielen Unternehmen ist schon jetzt, bedingt durch Pandemie, Lieferengp?sse und steigende Kosten, stark belastet“, konstatiert Roland Horbr?gger, Senior Legal Consultant bei Aon. „Passen Arbeitgeber die Betriebsrenten stets entsprechend der VPI-Entwicklung an, kann sich diese Situation noch versch?rfen. Sie sollten also pr?fen, ob eine Anpassung entsprechend der Entwicklung der Nettol?hne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen nicht der bessere Weg ist. Denn der kann bei hoher Inflation ggf. eine geringere Belastung f?r den Arbeitgeber bedeuten.“
Werden zudem Renten und Nettol?hne in vergleichbarem Ma?e angepasst, so kann dies auch einen positiven Effekt auf die Mitarbeiterzufriedenheit haben. „Aktive Mitarbeiter“, so Horbr?gger, „werden bei dieser Variante Rentnern gegen?ber fair behandelt. Wird der VPI bei der Berechnung zugrunde gelegt, steigen die Renten bei hoher Inflation in der Regel n?mlich deutlich h?her als die Geh?lter aktiver Mitarbeiter.“
Die Herausforderung: Die Definition der „vergleichbaren Arbeitnehmergruppe“ bei einer Anpassung gem?? der Nettolohnentwicklung ist f?r Arbeitgeber nicht immer auf den ersten Blick offenkundig. Zudem mahnt Horbr?gger: „Der Anpassungsbedarf einer Rente ist stets vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag zu ermitteln. Und vor allem im Tarifbereich hat es in der Vergangenheit immer wieder Lohnerh?hungen gegeben, die die Entwicklung des VPI deutlich ?berstiegen haben, sodass sich die Anpassung der Renten entsprechend der Entwicklung der Nettol?hne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen vermutlich h?ufig nur lohnt, wenn die Renten erst in den letzten Jahren zu laufen begannen. F?r bereits jahrelang laufende Renten wird die Anpassung entsprechend der VPI-Entwicklung wahrscheinlich trotz der aktuell hohen Inflation noch der g?nstigere Weg sein. Hier klingt die Alternative zur Anpassung nach der VPI-Entwicklung h?ufig lukrativer als sie in Wirklichkeit ist.“
Fakt aber bleibt: Um die gesetzlichen Verpflichtungen zur Rentenanpassung zu erf?llen, gibt es die Alternative zur Anpassung nach der VPI-Entwicklung. Roland Horbr?gger: „In vielen F?llen lohnt es sich f?r Arbeitgeber, eine Vergleichsberechnung durch Experten aufstellen zu lassen. Sie ermitteln das Einsparpotenzial und unterst?tzen zudem in allen rechtlichen Belangen.“
Keywords:Betriebsrente, Inflation
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