Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

Mit einer Petition gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Dyskalkulie fordern die Jungen Aktiven des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) die Bildungspolitik auf, bundesweit schulrechtliche Regelungen f?r einen Nachteilsausgleich zu verankern.

Dyskalkulie ist eine Beeintr?chtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei allgemein guter Begabung. 3 – 8 Prozent aller Menschen haben eine Dyskalkulie (Rechenst?rung). Sie werden durch fehlende Unterst?tzung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr?chtigt und haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.

Aktuell gibt es nur in 7 Bundesl?ndern schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie, die bereits mit der Grundschulzeit enden, obwohl die Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen kann. Der Leidensdruck f?r die betroffenen Menschen ist durch die Nichtbeachtung ihrer Dyskalkulie extrem hoch und 40 % der Sch?ler entwickeln psychosomatische Folgeerkrankungen. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenst?rung weist im Abschnitt 6 („Exkurs: Anwendung der Empfehlungen in der Schule“) ausdr?cklich darauf hin, dass schulische Ma?nahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterst?tzungsma?nahmen f?r eine erfolgreiche schulische Laufbahn und sp?tere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Die Jungen Aktiven des BVL fordern die Bildungspolitik auf, bundesweit einheitliche schulrechtliche Regelungen zu erarbeiten und auf L?nderebene umzusetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Hintergrund f?r diese Forderung sind die je nach Bundesland variierenden schulrechtlichen Regelungen, die auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 beruhen. Dieser bald 20 Jahre alte Beschluss der KMK geht davon aus, dass es nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dyskalkulie gibt. Die Rechenst?rung ist mittlerweile jedoch weitgehend erforscht und 2018 wurde die medizinische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenst?rung ver?ffentlicht, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenf?hrt.




Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die KMK die neuen Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie aufgreift und die „Grunds?tze zur F?rderung von Sch?lerinnen und Sch?lern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ zeitnah anforderungsgerecht ?berarbeitet. Als eine Folge dieser nicht aktuellen KMK-Empfehlung gibt es bis heute keine schulischen Regelungen, die einen Nachteilsausgleich f?r Sch?ler mit einer Dyskalkulie bzw. Rechenst?rung auch in Abschlussklassen zulassen. Damit werden Bildungsabschl?sse gef?hrdet und das Recht auf freie Berufswahl eingeschr?nkt. Volkswirtschaftlich entsteht dadurch ein gro?er Schaden, weil die Abschl?sse meist nicht der allgemeinen Begabung entsprechen.

Die Jungen Aktiven bitten um tatkr?ftige Unterst?tzung, diesen Missstand schnellstm?glich zu ?ndern und bundesweite Nachteilsausgleiche bis zum Bildungsabschluss zu verankern. Helfen Sie mit, damit Menschen mit einer Dyskalkulie nicht weiterhin in unserem Bildungssystem diskriminiert werden und zeichnen Sie die Petition bei change.org https://chng.it/c25XvmNw

Weitere Informationen zur Petition und zur Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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