Modernisierung des Verbraucherschutzes sowie mehr Transparenz im Onlinehandel: Das sind die Ziele einer EU-Richtlinie, die der Gesetzgeber ab Ende Mai 2022 in Deutschland umsetzt. Onlineh?ndler, aber auch Marktpl?tze wie Amazon, e-Bay und Co. m?ssen ihre Angebote dann transparenter gestalten. Welche Informationspflichten die neuen Regelungen vorschreiben und welche Vorteile Verbraucher dadurch haben, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen.
Grundlage: EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften
Bereits letztes Jahr hat der Bundestag im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt. Diese sogenannte Omnibus-Richtlinie erforderte die ?nderung mehrerer Gesetze, die der Onlinehandel ab 28. Mai 2022 beachten muss. Die Ziele: den Verbraucherschutz modernisieren und die Regeln besser durchsetzbar machen. „Die ?nderungen betreffen Onlineh?ndler, aber auch Online-Marktpl?tze wie Amazon und e-Bay“, so Michaela Rassat. Diese m?ssen Verbrauchern zuk?nftig bestimmte Informationen ?ber von ihnen angewendete Methoden zur Verf?gung stellen, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen k?nnen. Rassat erl?utert: „Damit ist zum Beispiel gemeint: Welche Faktoren spielen f?r das Ranking der Angebote eine Rolle? Welche Anbieter werden bei Vergleichen ber?cksichtigt? Verkaufen Warenanbieter gewerblich oder privat? Oder: Bestehen gesch?ftliche Abh?ngigkeiten zwischen Anbieter und Marktplatz?“
Neuerungen auf Online-Marktpl?tzen
Die zus?tzlich geforderten Informationen sollen Onlineshoppern eine h?here Transparenz beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bieten und sie damit bei der Kaufentscheidung unterst?tzen. Michaela Rassat fasst die wichtigsten Neuerungen f?r Online-Marktpl?tze zusammen:
-Ranking von Suchergebnissen
K?ufer m?ssen erkennen k?nnen, wie die Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse zustande gekommen ist und welche Kriterien bei dem Ranking eine Rolle gespielt haben. Das soll verhindern, dass Kunden ihre Kaufentscheidung aufgrund eines Rankings treffen, welches durch versteckte Werbung oder Zahlungen beeinflusst ist. Dazu k?nnen Online-Marktpl?tze Kunden beispielsweise folgende Informationen zur Verf?gung stellen: Datum der Einstellung, Anzahl der Aufrufe, Anzahl der Verk?ufe bei Produkten oder der Nutzung bei Dienstleistungen sowie Provisionen oder Entgelte.
-Informationen ?ber Anbieter
Online-Markpl?tze m?ssen au?erdem darauf hinweisen, ob mit einem Anbieter eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt und ob der Anbieter das Produkt selbst vertreibt. Denn dies hat Einfluss darauf, welche Rechte Verbraucher zum Beispiel bei M?ngeln oder bei einem Widerruf haben und an wen sie sich daf?r wenden m?ssen. Stammt das Angebot von einer Privatperson, muss das Portal darauf hinweisen, dass die Regeln des Verbraucherschutzes nicht gelten.
Weitere Regelungen f?r mehr Verbraucherschutz
Aber nicht nur Online-Marktpl?tze m?ssen sich in Zukunft an strengere Regelungen halten. Auch auf Vergleichsportale und Onlineh?ndler kommen neue Informationspflichten zu. F?r Vergleichsportale hei?t das zum Beispiel: Sie m?ssen Nutzer k?nftig dar?ber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden. Dar?ber hinaus gelten ab Ende Mai neue Regelungen f?r Ticketb?rsen: Portale, die Eintrittskarten weiterverkaufen, sind dann dazu verpflichtet, den Originalpreis vom Veranstalter anzugeben. Hinzu kommen folgende Regelungen, an die sich alle Onlineh?ndler halten m?ssen:
-Bewertungen
Ver?ffentlichen H?ndler Bewertungen, m?ssen sie Auskunft dar?ber geben, wie sie deren Echtheit sicherstellen. Au?erdem sind gef?lschte Bewertungen k?nftig ausdr?cklich verboten.
-Preisgestaltung
Ist der Preis personalisiert, das hei?t mithilfe von pers?nlichen Daten durch einen Algorithmus berechnet worden, m?ssen Online-H?ndler K?ufer klar darauf aufmerksam machen.
Strafen
Online-Marktpl?tzen, die sich nicht an die neuen Informationspflichten halten, sollen empfindliche Strafen drohen: „Bei Verst??en sind Bu?gelder bis zu 50.000 Euro oder bei gro?en Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes m?glich“, so die ERGO Juristin. „Neben der Verletzung von Hinweispflichten kann dann beispielsweise auch die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen geahndet werden.“ Au?erdem drohen bei vielen Verst??en teure Abmahnungen, da sie nun ausdr?cklich auch das Wettbewerbsrecht verletzen. Dies gilt zum Beispiel f?r die Regelung ?ber Bewertungen.
Zuk?nftig Schadenersatzanspr?che?
Au?erdem neu sind individuelle Schadenersatzanspr?che f?r Verbraucher bei bestimmten Wettbewerbsverst??en. Das bedeutet: Wurden sie durch unlautere gesch?ftliche Handlungen des Online-Marktplatzes gesch?digt, k?nnen sie Schadenersatz verlangen. Dies w?re zum Beispiel bei unzul?ssigen Lockangeboten oder falschen Angaben zu G?tezeichen m?glich. „In der Praxis k?nnte diese Regelung allerdings schwierig umzusetzen sein. Denn die Verbraucher m?ssen beweisen, dass der Schaden durch den Versto? des Online-Marktplatzes entstanden ist“, sagt Rassat.
Anzahl der Anschl?ge (inkl. Leerzeichen): 5.249
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort t?glich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung ?ber die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Keywords:ERGO, ERGO Group, Hartzkom, Versicherung, ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Verbraucher, Verbraucherschutz, Onlinehandel, Transparenz, Gesetzgeber, Verbraucherschutzvorschriften, Anbieter, Verst??e
Powered by WPeMatico