Biofrontera AG gibt Ergebnisse der Mediation bekannt

Ver?ffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Leverkusen, 19. November 2021 – Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), befindet sich seit einem Jahr in einem Mediationsverfahren mit Herrn Wilhelm K. T. Zours und der Deutsche Balaton AG, um eine L?sung f?r die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und weiteren Differenzen zu finden (siehe Ad hoc-Meldung vom 11. September 2020). Herr Zours ist mittelbarer Gro?aktion?r der Biofrontera AG, wobei er die Aktien an der Biofrontera AG ?ber verschiedene Unternehmen (nachfolgend ?Deutsche Balaton-Gruppe?) h?lt. Weiterer Gro?aktion?r ist die Maruho Deutschland GmbH, ein Tochterunternehmen der Maruho Co. Ltd., Japan. In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Biofrontera AG am 14. Dezember 2021 stehen turnusgem?? Neuwahlen zum Aufsichtsrat an.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde zwischen der Deutsche Balaton-Gruppe und dem amtierenden Aufsichtsrat der Biofrontera AG Einvernehmen ?ber die Aufsichtsratskandidaten gefunden. Der amtierende Aufsichtsrat beabsichtigt deshalb, der Hauptversammlung folgende Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen:

a.-Herr Dr. Heikki Lanckriet
b.-Frau Dr. Helge Lubenow
c.-Frau Prof. Franca Ruhwedel
d.-Herr Karlheinz Schmelig
e.-Herr Dr. J?rgen Tielmann
f.-Herr Wilhelm K. T. Zours

Von den Kandidaten hat sich Herr Zours bereit erkl?rt, f?r die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren.

Maruho Deutschland GmbH unterst?tzt den Vorschlag des amtierenden Aufsichtsrats. Die Unternehmen der Deutsche Balaton-Gruppe und die Maruho Deutschland GmbH haben sich einmalig verpflichtet, in der kommenden Hauptversammlung f?r die Wahl der vorgenannten Kandidaten zu stimmen.




Die Biofrontera AG einerseits und Herr Zours und die Unternehmen der Deutsche Balaton-Gruppe andererseits haben sich zudem wechselseitig im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet (?Vergleich?), alle zwischen ihnen anh?ngigen Klageverfahren durch Klager?cknahme zu beenden. Der Vergleich sieht ferner vor, dass das von der Hauptversammlung der Biofrontera AG am 24.05.2017 unter TOP 6 beschlossene genehmigte Kapital II, das Gegenstand einer anh?ngigen Anfechtungsklage ist und das ohnehin bis zum 23.05.2022 befristet w?re, auch nach der Klager?cknahme nicht zu nutzen. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft k?nftig die M?glichkeit zu einer weiteren Kapitalaufnahme hat, wird die Deutsche Balaton AG ein Erg?nzungsverlangen zur kommenden Hauptversammlung stellen und die Schaffung entsprechender Kapitalerm?chtigungen vorschlagen. Nicht Gegenstand des Vergleichs ist eine ?berpr?fung der Hintergr?nde des B?rsengangs der Biofrontera Inc. in den USA. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vorgenannten Kandidaten bis sp?testens am 31.12.2021 in den Aufsichtsrat der Biofrontera AG gew?hlt werden.

Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611

Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com

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